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Was kostet anwaltliche Mahnung?

 
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valery112
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.05.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 17:50    Titel: Was kostet anwaltliche Mahnung? Antworten mit Zitat

Hallo, mich würde interessieren was die Mahnung eines Schuldners im Verzug durch einen Anwalt kostet. Höhe der Rechnung ca. 400€

Sind solche Kosten dem Schuldner problemlos in Rechnung zu stellen?

Wie können Ärzte/Psychologen mahnen? Hier kollidiert das ganze doch mit der Schweigefplicht?

Liebe Grüße
Valery
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

83,54 € (inkl USt).... wenn regelmäßig Inkassomandate kommen, kann man mit dem Anwalt auch einen niedrigeren Satz aushandeln (kann man auch so, aber bei nem Einzelmandat ist die Verhandlungsmotivation des RA gering).

Diesen Betrag kann man vom Schuldner fordern, wenn er bei Beauftragung des RA im Verzug war.

Ärzte/Psychologen dürfen natürlich genauso wie Rechtsanwälte ihre Rechnungen beitreiben. Die Beitreibung von Honoraransprüchen stellt eine Rechtfertigung im Rahmen des 203 StGB dar, ebenso die Verteidigung im Regressprozess.
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Und gegenüber der Kammer sind wir in gewissem Rahmen auch nicht an die Schweigepflicht gebunden - ich muß mich die Tage noch zu einer Beschwerde äußern... Mit den Augen rollen
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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valery112
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.05.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist aufgetaucht da ich nach Recherche im Internet gelesen habe das das Mahnen über dritte problematisch sein kann in dem Gewerbe. Und nach Rücksprache mit meiner Dozentin (RA) meine auch die das Ärzte oft Schwirigkeiten haben ihre Forderungen einzutreiben weil sie der Schweigepflicht unterliegen. Also war diese Aussage falsch?
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