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Verfasst am: 14.05.08, 20:42 Titel: Urheberrechte an Schülerarbeiten
Hallo,
angenommen ein Schüler X geht auf eine niedersächsische Schule und entwickelt in Rahmen eines Projektes in der Schule eine Software. Der Lehrer berät dabei in der technischen Umsetzung, programmieren tut der Schüler ausschließlich selbst.
Alles was Studenten erforschen "gehört" ja auch deren Hochschule, ist dies bei Schülern auch so, nur dass es dann deren Schule gehört?
Und welches Recht besitzt die Schule dann? Denn das Urheberrecht ist ja nicht Übertragbar?
Sind das dann ausschließliche Nutzungsrechte?
Verfasst am: 14.05.08, 21:07 Titel: Re: Urheberrechte an Schülerarbeiten
dyaislic hat folgendes geschrieben::
Hallo,
angenommen ein Schüler X geht auf eine niedersächsische Schule und entwickelt in Rahmen eines Projektes in der Schule eine Software. Der Lehrer berät dabei in der technischen Umsetzung, programmieren tut der Schüler ausschließlich selbst.
Um was für eine "Software" handelt es sich?
Zitat:
Alles was Studenten erforschen "gehört" ja auch deren Hochschule,
Falsch. Mein Patent gehört(e) mir, weil die Hochschule es nie in Anspruch genommen hat.
Zitat:
ist dies bei Schülern auch so, nur dass es dann deren Schule gehört?
Das Schulgesetz regelt hierzu nichts. Daher müsste man die Schulform kennen, um weiter zu recherchieren.
Zitat:
Und welches Recht besitzt die Schule dann? Denn das Urheberrecht ist ja nicht Übertragbar?
Ist es auch nicht.
Zitat:
Sind das dann ausschließliche Nutzungsrechte?
Wie ist hier die Rechtslage?
Nicht feststellbar - keine Ahnung. Es fehlen weitergehende Informationen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Das Schulgesetz regelt hierzu nichts. Daher müsste man die Schulform kennen, um weiter zu recherchieren.
Da gehen wir in unserem Beispiel am besten mal von einem Gymnasium aus.
Da finde ich ebenfalls keine Regelung. Daraus schließe ich: Der Schüler kann mit seiner Software machen, was er will. Die Schule hat kein ausschließliches Nutzungsrecht. Ob sie überhaupt eines hat, hängt vermutlich auch davon ab, ob das Programm eine Prüfungsleistung ist und/oder ob und inwieweit die Schule Hilfsmittel (Software-Lizenzen z. B.) zur Verfügung gestellt hat. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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