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Verfasst am: 01.04.08, 09:25 Titel: Ahndung wegen Verstoß gegen das Melderecht?
Wenn sich ein Bundesbürger nicht fristgerecht an seinem Wohnort anmeldet,
verstößt er damit ja gegen die Meldepflicht.
Was tun?
Meldet er sich rückwirkend (verspätet) an?
Also z.B. am 2.4.2008 rückwirkend zum 01.10.2007?
Oder besser am 2.4.2008 zum 01.04.2008
und das halbe Jahr "fällt unter den Tisch"?
Gibt es diesbezüglich (fristgerechte Anmeldepflicht) einen Unterschied im Melderecht bez. 1. oder 2. Wohnsitz?
über das halbe Jahr kann ich nicht viel beitragen.
In dem Zusammenhang kann Dir nur sagen, dass Du bei einer Ummeldung unbedingt darauf achten solltest auch Dein(e) KFZ zeitnah (lt. (Wortsperre: Firmename) 14 Tage) umzumelden.
Hab das persönlich auch über Monate vergessen und einen Bescheid nach Verstoß diverser §§ über 15 € bekommen..
Es gibt aber einen -behördlichen- Unterschied, ob man einen Wohnraum nur gemietet hat und den dort lediglich angemeldet hat, sich jedoch an einem anderen gemieteten Ort (erste Whg) mehrheitlich aufhält und seinen Lebensmittelpunkt dort hat.
Gruß Paule _________________ Nicht jeder der aus dem Rahmen fällt war vorher auch im Bilde.
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