| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
AnophelesS FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2007 Beiträge: 165
|
Verfasst am: 23.05.08, 09:00 Titel: Rückbuchung |
|
|
A kündigt seinem Internet-Provider B.
Nichts desto trotz bucht B einen Monat nach Vertragsende nochmals ab. A lässt von seiner Bank zurückbuchen. B fragt schriftlich an weshalb. A erklärt schriftlich.
Im nächsten Monat bucht B wieder ab, diesmal gleich das zehnfache des sonst üblichen Betrages. A gibt wieder seiner Bank den Auftrag zurückzubuchen, was diese jedoch erst zwei Wochen später erledigt.
In der Zwischenzeit kommt ein Brief von B, in dem es heißt, A hätte Recht und ein Guthaben und B würde zuviel abgebuchtes Geld zurück überweisen.
Eine Woche später überweist B tatsächlich.
Wie soll sich A jetzt verhalten? |
|
| Nach oben |
|
 |
Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
|
Verfasst am: 23.05.08, 09:27 Titel: Re: Rückbuchung |
|
|
| AnophelesS hat folgendes geschrieben:: | | Wie soll sich A jetzt verhalten? | Die Frage ist doch wohl nicht ernst gemeint, oder?  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
|
| Nach oben |
|
 |
AnophelesS FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2007 Beiträge: 165
|
Verfasst am: 23.05.08, 10:59 Titel: |
|
|
| dito |
|
| Nach oben |
|
 |
nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
|
Verfasst am: 23.05.08, 11:10 Titel: |
|
|
| AnophelesS hat folgendes geschrieben:: | | dito |
Ich denke, dass Bibers Frage sehr wohl ernst gemeint ist
| AnophelesS hat folgendes geschrieben:: | Eine Woche später überweist B tatsächlich.
Frage Wie soll sich A jetzt verhalten? |
Das zurück überwiesene Geld zählen
B hat das zuviel abgebuchte Geld doch zurück gezahlt, damit sollte doch der Fall abgehakt werden können. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
|
| Nach oben |
|
 |
AnophelesS FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2007 Beiträge: 165
|
Verfasst am: 23.05.08, 12:05 Titel: |
|
|
Wie wärs denn mal mit richtig lesen?!?
Sicher, B hat das Geld zurück überwiesen. Blöd nur, dass A das Geld ebenfalls von seiner Bank hat zurückbuchen lassen.
Er hat es jetzt also doppelt.
Jetzt klar? |
|
| Nach oben |
|
 |
Rohan FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 289 Wohnort: Ostwestfalen-Lippe
|
Verfasst am: 23.05.08, 12:13 Titel: |
|
|
Jo, jetzt alles klar ...
| § 812 BGB hat folgendes geschrieben:: | | Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt. |
Also: zurückzahlen...
Gruß
Rohan _________________ "Wenn wir hier schon nicht gewinnen, dann zertreten wir denen wenigstens den Rasen !"
(Rolf Rüssmann; kurz vor dem Anpfiff bei einem übermächtigen Gegner ...) |
|
| Nach oben |
|
 |
nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
|
Verfasst am: 23.05.08, 12:15 Titel: |
|
|
| AnophelesS hat folgendes geschrieben:: | | Wie wärs denn mal mit richtig lesen?!? |
Gute Idee
Aber auch dann ist Bibers Frage völlig berechtigt.
Lösung: kurze Info an B und den zuviel erhaltenen Betrag zurückzahlen  _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
|
| Nach oben |
|
 |
Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
|
Verfasst am: 23.05.08, 12:52 Titel: |
|
|
| AnophelesS hat folgendes geschrieben:: | | Jetzt klar? | Nö, nicht erst jetzt. Genau deshalb habe ich auch oben genau so geantwortet.  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
|
| Nach oben |
|
 |
I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
|
Verfasst am: 23.05.08, 17:39 Titel: |
|
|
Wenn ich auf den Abbucher nicht sauer bin, bitte ich zuerst, innerhalb einer Frist (eine Woche oder so) zurückzuzahlen, damit keine Rücklastschriftkosten entstehen. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
|
| Nach oben |
|
 |
|