Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Prozesskostenbeihilfe Rückzahlung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Prozesskostenbeihilfe Rückzahlung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Ashley7
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 597
Wohnort: Offenbach

BeitragVerfasst am: 29.05.08, 16:53    Titel: Prozesskostenbeihilfe Rückzahlung Antworten mit Zitat

Hallo,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, wenn nicht, bitte verschieben

Folgendes, ich habe in den Jahren 2003/2004 PKH wegen beantragt und bewilligt bekommen.
Letztes Jahr kam die Aufforderung, Ich sollte meine finanzielle Situation erklären. Da ich seit 2005 wieder arbeiten gehe, hab ich angerufen und gefragt, wie hoch die Kosten waren und ob isch sie in Raten zurückzahlen kann. Wurde bewilligt, ich bekam den Zahlungsplan und habe Anfang Mai die letzte Rate endlich abgezahlt.
Heute kam nun ein Brief vom AGmit einer neuen Rechnung mit Auslagen, die angeblich vorher nicht in Rechnung gestellt worden waren.
Das verstehe ich einfach nicht. Sie hatten drei Jahre Zeit, die Rechnung zu erstellen. In den drei Jahren bekommen sie es nicht fertig, alles zusammenzufassen.
Fakt ist, dass ich das Geld, das ich bisher für die PKH bezahlt hatte, jetzt anderweitig verplant hatte und mit der neuen Rechnung komme ich jetzt ganz gewaltig ins Schleudern.

Ich verstehe das einfach nicht, wie so etwas passieren kann. Kann mir das einer erklären? Frage Frage

Wie lange muß ich noch damit rechnen, dass da noch Rechnungen vom AG kommen?

Danke für Eure Antworten.
_________________
Dies ist meine persönliche Meinung!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 29.05.08, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Überprüfungen sind bis zu 4 Jahre nach Ende des Verfahrens möglich und Sie müssen maximal 48 Monatsraten zahlen.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ashley7
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 597
Wohnort: Offenbach

BeitragVerfasst am: 29.05.08, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wann fangen die vier Jahre rum? Sprich, ist damit das Scheidungsverfahren gemeint oder das Verfahren bis die PKH zurück bezahlt ist?
Scheidung war am 05.04.05 und war sofort reechtskräftig.
Das Schreiben, das heute kam, ist datiert vom 27.05.08.
_________________
Dies ist meine persönliche Meinung!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.