Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ein schönes Hallo an alle,
wie der Titel schon sagt, wurde mir in der Schule mein Handy abgenommen.
Ich hatte vergessen es auszuschalten oder auf Lautlos zu stellen und während ich etwas vorgelesen habe, fand eines meiner Mitschüler es lustig mich anzurufen. Meine Lehrerin nahm mir mein Telefon ab und gab es unserem Stellvertetendem Direktor. Der teilte mir mit das ich es erst nach ZWEI Wochen zurückbekommen werde.
Ich besuche die 11.Klasse eines Gymnasiums in Bayern.
Da ich in Bayern lebe, bin ich auch damit vertraut das generelles Handy-Verbot auf dem Schulgelende herrscht, aber mein Gerät gleich für 2 Wochen zu behalten? Geht das mit dem Recht
Eine Rückgabe des Handys erst nach zwei Wochen halte ich für unverhältnismäßig, schließlich fallen während dieser Zeit auch Kosten an. Ich würde noch einmal mit dem Direktor darüber sprechen und auf diesen Sachverhalt hinweisen. Als "Ersttäter"(?)sollte eigentlich eine kürzere Frist möglich sein, es geht bei der vorübergehenden Einbehaltung von Gegenständen schließlich grundsätzlich um die erzieherische Einwirkung auf den Schüler, um ihm sein Fehlverhalten zu verdeutlichen. Dafür sollte ein eindringliches Gespräch eigentlich ausreichen, ggf. mit den Erziehungsberechtigten, falls der Schüler noch nicht volljährig ist.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.