Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 06.05.08, 17:40 Titel: Pferd bei Diebstahl Tier oder Gegenstand?
Was ist eigentlich wenn ein Pferd geklaut wird?
Gilt es dann vor Gericht immernoch als Gegenstand?
Was erwartet jemanden etwa, bei einer Verurteilung, wenn er ein Pferd im Wert von (Beispiel) 5.000€ klaut?
Das bürgerliche Gesetzbuch hat folgendes geschrieben::
§ 90a Tiere
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Ich gehe also davon aus, dass man auch Tiere i.S.d. Strafgesetzbuches stehlen kann. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Ich wäre der Meinung Gegenstand.
Der wert rechnet sich meist aus Ausbildung -> Turniererfolge/ Zuchterfolge/ Deckerfolge etc. und einen bestimmten Grundwert zusammen.
Ansonsten ist ein Pferd eine Ware und wenn es zum Schadensersatz kommt gibt es ein Gutachten was sich meist auf den aktuellen Schlachtpreis bezieht, es sei denn das Pferd hat schon Erfolge in Zucht oder Turnier vorzuweisen.
Den ideellen Wert bekommt man nicht erstattet.
Eine bekannte von mir hat damals für ihren gestohlenen Friesenhengst auch nur 800€ Schlachtpreis vom Angeklagten bekommen. Trotz einspruch, dass das Tier weiter ausgebildet war. Doch wie sollte sie dass beweisen, da sie ihn selbst ausgebildet hatte und er nix erreicht oder gewonnen hatte ?!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.