Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 04.06.08, 16:34 Titel: Ankündigung von Klassenarbeiten
Hallo Leute,
Gestern bin cih von der Schule heimgekommen und habe noch in der Schule erfahren dass wir am Freitag eine Arbeit schreiben sollen. Es handelt sich um Erdkunde.
Was würdet ihr da jetzt machen?
Und könnte mir jemand ein Auszug aus dem Schulgesetz geben wo das Drinsteht um ihn morgen vorzulesen???
Anmeldungsdatum: 17.01.2005 Beiträge: 493 Wohnort: im hohen Norden
Verfasst am: 04.06.08, 16:38 Titel: Re: Ankündigung von Klassenarbeiten
Yann1ck hat folgendes geschrieben::
Hallo Leute,
Gestern bin cih von der Schule heimgekommen und habe noch in der Schule erfahren dass wir am Freitag eine Arbeit schreiben sollen. Es handelt sich um Erdkunde.
Was würdet ihr da jetzt machen?
Und könnte mir jemand ein Auszug aus dem Schulgesetz geben wo das Drinsteht um ihn morgen vorzulesen???
Vielen Dank
Was würde ich machen? Ich würde jetzt anfangen zu lernen für die Klausur.
Und da ich keine konkrete Frage erkenne, kannst du eigentlich jeden beliebigen Paragraphen aus dem Schulgesetz vorlesen - wenn es dir Spaß macht. _________________ You might very well think that; but I couldn't possibly comment - Francis Urquhart
Sowas steht nicht im Schulgesetz, sondern in der Schulordnung. Und die kann sich von Schulform zu Schulform unterscheiden.
Außerdem stellt sich die Frage, was "eine Arbeit" ist. In Bayern (Realschule + Gymnasium) gibt es als "Arbeit" sogenannte "große Leistungsnachweise", die müssen mindestens eine Woche vorher angekündigt werden und "kleine Leistungsnachweise", die nicht angekündigt werden dürfen. Hingegen gibt es an den Hauptschulen eine "kann"-Regelung für die sogenannten "Proben", und an der Grundschule ein "dürfen nicht". _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Und könnte mir jemand ein Auszug aus dem Schulgesetz geben wo das Drinsteht um ihn morgen vorzulesen???
Bitteschön, und beim Vorlesen bitte auf die Betonung achten. Klassenarbeiten müssen nicht immer angekündigt werden, schriftliche Wiederholungsarbeiten (trifft wahrscheinlich auf Erdkunde zu) überhaupt nicht. Zeitfenster für Ankündigungen werden nicht genannt.
Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung
3. Abschnitt Feststellung von Schülerleistungen
Zitat:
§ 8
Klassenarbeiten, schriftliche Wiederholungsarbeiten
(1)
Klassenarbeiten geben Aufschluss über Unterrichtserfolg und Kenntnisstand einer Klasse und einzelner Schüler und weisen auf notwendige Fördermaßnahmen hin.
Sie werden daher in der Regel nach den Phasen der Erarbeitung, Vertiefung, Übung und Anwendung angesetzt.
Klassenarbeiten sind in der Regel anzukündigen.
(2)
Schriftliche Wiederholungsarbeiten geben Aufschluss über den erreichten Unterrichtserfolg der unmittelbar vorangegangenen Unterrichtsstunden einer Klasse und einzelner Schüler und weisen auf notwendige Fördermaßnahmen hin.
Sie können auch als Nachweis dafür dienen, mit welchem Erfolg die Hausaufgaben bewältigt wurden.
Für die Anfertigung einer schriftlichen Wiederholungsarbeit sind in der Regel bis zu 20 Minuten vorzusehen.
(3)
Klassenarbeiten und schriftliche Wiederholungsarbeiten sind gleichmäßig auf das ganze Schuljahr zu verteilen.
An einem Tag soll nicht mehr als eine Klassenarbeit geschrieben werden.
Vor der Rückgabe und Besprechung einer schriftlichen Arbeit oder am Tag der Rückgabe darf im gleichen Fach keine neue schriftliche Arbeit angesetzt werden.
[...]
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.