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Verfasst am: 11.06.08, 19:57 Titel: Bußgeldverfahren wegen Missachtung der Schulpflicht
Hallo,
ich weiß, hier darf keine individuelle Rechtsberatung stattfinden und deshalb wollte ich fragen ob es eine Möglichkeit gibt, diese irgendwo anders zu bekommen. Kann man bei einem solchen Fall gut vom Jugendamt beraten werden?
Wir (meine Familie und ich) haben leider nicht genügend Geld für einen Anwalt, aber vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit ein kostenloses Beratungsgespräch zu bekommen? Ich habe in dieser Richtung schon etwas im Internet gelesen, dass es gewisse Anträge auf solch ein Beratungsgespräch gibt, welches dann vom Staat bezahlt wird. Würde sich ein solcher Antrag überhaupt lohnen?
Ich habe die Schulpflicht verletzt (35 unentschuldigte Fehltage) und soll jetzt im Ramen eines Bußgeldverfahrens eine Aussage machen oder auch nicht. Aufgrund dessen wollte ich mich informieren wie ich meine Aussage am besten gestalte und ob sich das überhaupt lohnt, bzw. was das Beste für mich wäre.
Verfasst am: 11.06.08, 20:05 Titel: Re: Bußgeldverfahren wegen Missachtung der Schulpflicht
Shniepl hat folgendes geschrieben::
....was das Beste für mich wäre.l
Bußgeld zahlen und künftig nicht mehr schwänzen _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Das ist schon klar und hilft mir nicht wirklich.
Ich will ja möglichst das Bußgeld umgehen. Ich mein, wer zahlt schon gerne? Ich denke jeder würde versuchen ein Bußgeld zu umgehen, wenn das irgendwie möglich ist.
Und das ich nicht mehr schwänzen sollte, weiß ich auch, aber es ist nunmal so.
Ich denke jeder würde versuchen ein Bußgeld zu umgehen, wenn das irgendwie möglich ist.
Nö.
Auch ich hab' schon Bußgelder gezahlt, z. B. wegen zu schnellen Fahrens. Und wenn ich weiß, dass ich zu schnell war und damit das Bußgeld gerechtfertigt ist, dann hab' ich auch soviel A... in der Hose und zahle für den Mist, den ich verbockt habe.
Und wenn es zutrifft, dass 35 Tage unentschuldigt gefehlt wurden und damit das Bußgeld gerechtfertigt ist, dann zahlt man und windet sich nicht wie ein Aal - meine Meinung. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 12.06.08, 07:00 Titel:
Karsten hat folgendes geschrieben::
Was soll man sich denn von einem Anwalt versprechen? Dass er nachweist, dass man doch da war, es nur keiner bemerkt hat?
Oder das er Gründe sieht oder findet, das die Verletzung nicht vorsätzlich oder fahrlässig geschah oder die diese Verletzung entschuldigen.
Außerdem geht es auch um die Höhe des Bußgeldes, die z.B. in M-V 2.500,-- EUR betragen kann aber nicht muß. Eine Ordnungswidrigkeit muß überhaupt nicht von den zuständigen Behörden verfolgt werden.
nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Auch ich hab' schon Bußgelder gezahlt, z. B. wegen zu schnellen Fahrens. Und wenn ich weiß, dass ich zu schnell war und damit das Bußgeld gerechtfertigt ist, dann hab' ich auch soviel A... in der Hose und zahle für den Mist, den ich verbockt habe.
Das ist schön, aber verpflichtend ist ein solches Verhalten nicht. Es ist völlig korrekt, jede legale Möglichkeit zu nutzen, um das Bußgeld nicht zahlen zu müssen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Zuletzt bearbeitet von Redfox am 12.06.08, 09:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
Ja, wird man. Ich war aber so blauäugig und hab gehofft es kommt noch eine allerletzte Warnung.
Naja is mir jetzt auch egal und zu stressig. ich zahl das Bußgeld, wenn der zuständige Beamte es für nötig hält und gut ist.
Trotzdem vielen Dank für die Mühe.
Ich hab aber noch eine Frage, bezüglich eines anderen Themas:
Können meine Eltern mich zwingen (Ich bin 17) Arbeiten zu gehen, damit ich eine, in ihrern Augen, "sinnvolle" Beschäftigung habe?
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 13.06.08, 08:50 Titel:
An erster Stelle steht immer noch die Schul-/Ausbildungspflicht, ihre Eltern können sie zwingen sich auszubilden, denn sie haben das Sorgerecht.
Sollte Sie vom oberen befreit sein, müssen sie arbeiten gehen, um nicht zu verhungern, denn eine Unterhaltspflicht der Eltern besteht nur bei Schule oder Ausbildung, auch bei noch minderjährigen. _________________ ausgezeichnet
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