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Verfasst am: 05.06.08, 18:21 Titel: Haftung bei Wegwerfen von Dingen?
Guten Abend!
Mich interessiert folgender fiktiver Fall:
Mieter einer Wohnung lassen Dinge (Spielzeug etc.) auf den gemeinsam mit Mietern anderer Häuser genutzten Flächen (Rasenfläche, Wege) über Nacht liegen, nehmen die Gegenstände nicht mit in ihre Wohnung und räumen sie nicht weg. Ein Spielzeug liegt also bspw. vor der Haustür eines anderen Mietshauses. Da es nachts dunkel ist, stolpert jemand aus diesem Haus beim Verlassen des Hauses über den Gegenstand und verletzt sich.
Hat der Mieter, der den Gegenstand liegen gelassen hat, zu haften?
Andere Variante:
Der Mieter aus dem Haus, vor dem der Gegenstand liegt, stolpert über den Gegenstand, verletzt sich jedoch nicht. Dies passiert einige Male, da der Gegenstand häufig auf dem Weg und der gemeinsam genutzten Fläche liegengelassen wird. Der Mieter, der ständig darüber stolpert, wirft nun den Gegenstand in die Mülltonne, da die Eigentümer den Gegenstand nicht wegräumen, er nicht auf deren Privatgelände liegt und auch nicht von den Personen weggeräumt wird und er eine Verletzungsgefahr für andere Personen (besonders ältere Personen) darstellt.
Darf die Person den Gegenstand wegwerfen, oder kann eine Klage von den Eigentümern des Gegenstandes kommen?
Wie sehen Sie die Rechtslage in diesen beiden fiktiven Fällen?
Verfasst am: 05.06.08, 19:08 Titel: Re: Haftung bei Wegwerfen von Dingen?
FragendeJJ hat folgendes geschrieben::
Hat der Mieter, der den Gegenstand liegen gelassen hat, zu haften?
Ja. Evtl. Mithaftung des Verletzten wäre zu prüfen.
FragendeJJ hat folgendes geschrieben::
Darf die Person den Gegenstand wegwerfen,
nein. Es sei denn, es würde sich erkennbar um eine "herrenlose Sache" handeln. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Richtig !
Ich meine sogar, selbst, wenn es eine "herrenlose" Sache wäre, dürfte man sie nicht einfach entsorgen, ohne einer gewissen Mitwirkungspflicht zur Feststellung des Eigentümers.
(Ins Fundbüro zum Beispiel bringen).
Einen herrenlosen Hund z.B. erschiesst man auch nicht einfach oder verkauft ihn, sondern bringt ihn ins Tierheim.
Dies nur als Beispiel. (Leider sind Tiere rein besitzrecthlich gesehen, immer noch eine "Sache". Ich wählte aber das Beispiel, um aufzuzeigen, daß Eigenmacht nicht gewünscht ist in einem Rechtssystem wie unserem)
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