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Freie Schulwahl in NRW - Wer übernimmt die Fahrtkosten

 
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bestmacfly
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.06.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 10:24    Titel: Freie Schulwahl in NRW - Wer übernimmt die Fahrtkosten Antworten mit Zitat

Hallo,
in NRW ist es nun möglich, die Grundschule frei zu wählen.

In einem Ort gibt es nun nur eine von der Stadt betriebene konfessionsfreie Grundschule. Sämtliche anderen verfügbaren Grundschulen werden nicht von der Stadt betrieben.

Leider ist diese eine Grundschule nicht die örtlich nächste Grundschule.
Wer muss hier laut aktueller Rechtslage die Fahrtkosten für den öffentlichen Nahverkehr übernehmen, wenn die Wahl der Eltern auf die städtische Grundschule fällt?

Wie ist die aktuelle Rechtslage?

Vielen Dank!
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=374

ist der erste Treffer, wenn man in eine Suchmaschine Schülerbeförderungskosten NRW eingibt.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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bestmacfly
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.06.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 07:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
danke für den Link. Wie lässt sich dies jedoch rechtlich mit den aufgeführten Punkten

a) freie Schulwahl (=> dies muss nicht die nächste Schule sein)
b) kommunal getragene Schule (vielleicht soll das Kind nicht auf eine beispielsweise katholisch getragene Schule gehen)

Insbesondere Punkt b finde ich dabei interessant. Die weiter entfernte Schule ist die nächste kommunal getragene Schule...
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe die Frage nicht. Genau das beantwortet doch der verlinkte Text.
Ansonsten kocht da jeder Schulbezirk und jeder Schulträger sein eigenes Süppchen, dass weitere Informationen, die man im Netz findet, immer nur für den einen Spezialfall gelten.
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mitternächtliche Grüße.


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