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Verfasst am: 17.06.08, 11:53 Titel: Zeugnisänderung von Seiten der Schule
12 Klasse, Höhere Handelsschule, NRW
Hallo
es ist davon auszugehen:
Schüler erhält Halblahreszeugnis auf welchem seine Benotung zum Vorteil von ihm ausfällt. Nehmen wir an, die Schule bemerkt diesen Fehler erst ein halbes Jahr später, kann sie die Note im Nachhinein noch abändern?
Verfasst am: 17.06.08, 13:30 Titel: Re: Zeugnisänderung von Seiten der Schule
larissaberger hat folgendes geschrieben::
12 Klasse, Höhere Handelsschule, NRW
Hallo
es ist davon auszugehen:
Schüler erhält Halblahreszeugnis auf welchem seine Benotung zum Vorteil von ihm ausfällt.
Was heißt das? Erh at verdientermaßen ein gutes Zeugnis? Oder: Die Leistungen sind schlecht, die Noten aber nicht? Oder hat sich ein Feher (oder gar mehrere) eingeschlichen?
Zitat:
Nehmen wir an, die Schule bemerkt diesen Fehler erst ein halbes Jahr später, kann sie die Note im Nachhinein noch abändern?
MFG
Ein falsches Zeugnis kann auch noch nach Jahren berichtigt werden. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Damit meine ich, dass der Schüler auf dem Zeugnis in einem Fach eine bessere Note erhält, als verdient. D.h. anstatt einer 4 eine 3.
Wenn man die Note, Jahre später zum Nachteil eines Schülers auch noch abändern kann, wie läuft das dann ab?
Sagen wir, ein Schüler macht die Schule und beendet anschließend sein Studium. Nun will die Schule eine Note zum Nachteil des Schülers abändern, durch diese Abänderung wäre der Schüler garnicht zum Studieren berechtigt, da er durch diese Notenänderung das Abitur nicht bestanden hätte. Nun hat er aber schon sein Studium abgeschlossen?? Was jetzt??
Damit meine ich, dass der Schüler auf dem Zeugnis in einem Fach eine bessere Note erhält, als verdient. D.h. anstatt einer 4 eine 3.
Wenn man die Note, Jahre später zum Nachteil eines Schülers auch noch abändern kann, wie läuft das dann ab?
Der Schüler wird aufgefordert, das fehlerhafte Zeugnis abzuliefern und sich das neue abzuholen.
Zitat:
Sagen wir, ein Schüler macht die Schule und beendet anschließend sein Studium. Nun will die Schule eine Note zum Nachteil des Schülers abändern, durch diese Abänderung wäre der Schüler garnicht zum Studieren berechtigt, da er durch diese Notenänderung das Abitur nicht bestanden hätte. Nun hat er aber schon sein Studium abgeschlossen?? Was jetzt??
Das kommt darauf an, was der Grund ist. Wenn ein betrügerisches Handeln dafür gesorgt hat, dass diese Person nun ein Abitur hat, kann dieses aberkannt werden - und damit auch der Studienabschluss, weil der Zugang zur Uni ja durch das "falsche" Abitur auch nicht rechtmäßig war. Im Fall von "Irrtum" kann es sein, dass durch das Bestehen einer Hochschulprüfung der "Fehler geheilt" ist.
Bildung ist Ländersache - und Abschlüsse gehören ins Verwaltungsrecht. Da sollte man dann mit etwas präziseren Angaben noch mal nachfragen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
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