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Verfasst am: 17.06.08, 11:14 Titel: Verfolgung von Straftaten
hallo,
ich weiß nicht so recht, ob ich hier richtig bin, aber ich versuchs trotzdem.
meine frage:
ist das gericht/ staatsanwaltschaft nicht immer verpflichtet, straftaten und rechtsverletzungen nachzugehen bzw. diese zu ahnden? oder habe ich da ein falsches rechtsverständnis...
nur mal als beispiel:
A geht mit B einen vertrag ein, B hält sich nicht an die vereinbarungen. A reicht bei Gericht klage ein und wird ohne nennung von gründen abgewiesen.
ist das parteilichkeit? gilt das gesetz nicht für alle?
Nicht alles, was gegen das Gesetz oder vertragliche Vereinbarungen verstößt, ist eine Straftat. Tatsächlich sind die meisten rechtswidrigen Handlungen nicht strafbar. Das Strafrecht greift nur ausnahmsweise bei bestimmtem verwerflichem Handeln.
Grundsätzlich ist das Zivilrecht die Rechtsmaterie, die Verstöße gegen zB. vertragliche Vereinbarungen regelt. Es sagt zunächst, dass Verträge zu erfüllen sind und gibt jeder Partei die Möglichkeit, auf Leistung zu klagen. Andernfalls gibt es den Parteien Schadenersatzansprüche, die man ebenfalls gerichtlich durchsetzen kann.
Wer also seinen Vertrag nicht erfüllt, ist per se kein Straftäter, sondern kann auf Erfüllung verklagt werden und/oder muss ggf. Schadenersatz leisten.
Ganz ausnahmsweise handelt es sich hierbei auch um einen Betrug, wenn man bereits bei Vertragsschluss die Absicht hatte, nie selbst zu leisten, aber die Gegenleistung zu empfangen. Davon kann aber allein durch die Tatsache, dass nicht geleistet wurde, nicht ausgegangen werden. Hier müssen schon mehr Anhaltspunkte dazukommen.
Zudem: Wenn der Vertragspartner seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt, hilft dem letztlich eine Anzeige wegen Betruges auch nicht weiter. Denn dann wird der andere Teil ggf. bestraft, seinen eigenen Anspruch auf Erfüllung oder Schadenersatz erhält man dadurch aber auch nicht erfüllt, den muss man vor dem Zivilgericht geltend machen (mit der tatsächlich kaum vorkommenden Ausnahme des Adhäsionsverfahrens).
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