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Vorausgelegte Gerichtskosten in Kostenfestsetzungsantrag

 
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James T.
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Anmeldungsdatum: 18.10.2007
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 14:03    Titel: Vorausgelegte Gerichtskosten in Kostenfestsetzungsantrag Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Eine kurze Frage: Im Falle einer Klage werden von der Klagepartei die Gerichtskosten in voller Höhe (3,0) eingezahlt. Nach Ende des Prozeßes ergibt sich, dass die Gerichtskosten niedriger sein werden (z.B. nur 1,0 statt 3,0 nach Klagerücknahme und Erklärung über die Kostentragungspflicht etc.).

Das Gericht hat im Ergebnis dem Kläger also einen Teil der Gerichtskosten zurückzuzahlen.

Kann der Kläger im Kostenfestsetzungsantrag dennoch die vollen vorausgelegten Gerichtskosten geltend machen und dann im Falle der Rückzahlung durch das Gericht den Betrag an den Beklagten weiterleiten? Oder darf der Kläger im Kostenfestsetzungsantrag von Beginn an nur die geringeren vorausgelegten Gerichtskosten ansetzen (z.B. 1.0) und muss dann selbst auf die Rückzahlung durch das Gericht warten (z.B. die restlichen 2,0) ?

Gruß,
J
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Festsetzung erfolgt nur in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten. Der Überschuss wird durch das Gericht an den Kläger erstattet.
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