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Käufer zahlt ersteigertes Fahrzeug nicht

 
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rechts-nooob
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.11.2007
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 21:05    Titel: Käufer zahlt ersteigertes Fahrzeug nicht Antworten mit Zitat

Autohandel XY stellt bei einem Online-Auktionshaus eine Autokarosserie als Bastlerauto ein. Es geht für 250 Euro an den Käufer A. (ebenfalls ein Gewerbe)

In der Artikelbeschreibung steht "Wenn das Auto nach 7 Tagen nicht bezahlt und abgeholt wird, bezahlt der Spaßbieter 30%"

Nach 3 Wochen und endlosen Mails ohne Rückmeldung wird die Kommunikation abgebrochen und die Rechnung über 30% des Kaufpreises per Post zugeschickt.

Der Käufer reagiert auf die Forderung und weigert sich zu zahlen, mit dem Hinweis, dass dieser Zusatz nicht rechtskräftig sei.

Kann ich mir nicht vorstellen, dass dieser Zusatz nichtig sein soll...
Autohändler XY sind ja auch Kosten (finanziell und zeitlich) dafür entstanden (Auktionsgebühren, Zeitlicher Aufwand für Mails und Briefe)

Wer hilft mir weiter?

Vielen Dank im Voraus!
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Was sagt denn der Anwalt von Händler XY?
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rechts-nooob
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.11.2007
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ist noch nicht eingeschaltet... Er will vorher abklären, ob der Zusatz überhaupt rechtskräftig ist.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 22:18    Titel: Re: Käufer zahlt ersteigertes Fahrzeug nicht Antworten mit Zitat

rechts-nooob hat folgendes geschrieben::
Kann ich mir nicht vorstellen, dass dieser Zusatz nichtig sein soll...
Ich schon. Aber warum sollte der Verkäufer den Käufer nicht auf Vertragserfüllung verklagen?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 21.06.08, 11:35    Titel: Re: Käufer zahlt ersteigertes Fahrzeug nicht Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Ich schon.


Um das zu erklären: pauschale Vertragsstrafen gegenüber Endverbrauchern sind unwirksam, wenn sie

(a) in AGB verwendet werden und

(b) der Gegenseite nicht ausdrücklich den Nachweis gestatten, daß gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist

Abgesehen davon könnte darin hier auch eine Umgehung des Widerrufsrechts dann gesehen werden. Immerhin ist die Widerrufsfrist noch nicht mal angefangen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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peter4
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2008
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 21.06.08, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
@Michael
Heist das man kann sich gegen Spassbieter garnicht richtig schützen? Denn die tatsächlichen Kosten nachzuweisen halte ich für schwierig.
Gruß
Peter
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svenvanhien
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 21.06.08, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

peter4 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
@Michael
Heist das man kann sich gegen Spassbieter garnicht richtig schützen? Denn die tatsächlichen Kosten nachzuweisen halte ich für schwierig.
Gruß
Peter


Nein als Händler kann man sich vor Spassbietern nicht schützen.

Der Endverbraucher darf innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Ware grundlos den Kaufvertrag widerrufen.
Ihre 30% Klausel ist glasklar unwirksam.
Sie riskieren mit Ihrer 30% Klausel sogar eine saftige Abmahnung von Ihren Mitbewerbern.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 21.06.08, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

peter4 hat folgendes geschrieben::
Heist das man kann sich gegen Spassbieter garnicht richtig schützen?


Nur als privater VK.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 21.06.08, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Um das zu erklären: pauschale Vertragsstrafen gegenüber Endverbrauchern sind unwirksam, wenn sie


svenvanhien hat folgendes geschrieben::
Der Endverbraucher darf innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Ware grundlos den Kaufvertrag widerrufen.

Soweit verstanden, aber gilt das für den auch?:

rechts-nooob hat folgendes geschrieben::
Es geht für 250 Euro an den Käufer A. (ebenfalls ein Gewerbe)

_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 22.06.08, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Die Klausel wäre auch bei Kaufverträgen zwischen zwei Unternehmern unwirksam. Nach § 310 I 2 BGB ist § 307 I u. II BGB auch auf diese Verträge anzuwenden.

Zwar wäre ein pauschalierter Schadenersatz mangels Anwendung des § 309 Nr. 5 BGB möglich, dies jedoch nur, wenn überhaupt Schadenersatz verlangt werden kann. Hier begehrt der VK Schadenersatz statt der Leistung (großer SE), die Voraussetzungen dafür liegen jedoch nicht vor. Es mangelt an der Mahnung gemäß § 281 I BGB, wobei § 281 II BGB ebenfalls nicht vorliegt. Also würde diese AGB-Klausel vom Rechtsgedanken des Schadenersatzrechts abweichen und wäre nach § 307 II Nr. 1 BGB unwirksam.

Grüße
KurzDa
_________________
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nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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