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Ich habe eine kurze Frage, mal so zwischendurch:
Darf ein Anwalt für seine Kanzlei eigentlich mittlerweile Werbung machen? Oder sind die Bestimmungen gelockert worden?
Ich habe in letzter Zeit vermehrt Anzeigen von Anwälten gesehen, die wohl eher werblichen Charakter haben
z.B.: Wir kümmern uns um ihre Forderungen - Anwaltskanzlei XY
Wenn es ums Arbeitsrecht geht - Kanzlei XY
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 18.06.08, 11:43 Titel:
Lieber ThoT,
das Werbeverbot für Rechtsanwälte ist, teils einfachgesetzlich, teils durch die Rechtsprechung des BVerfG im Rahmen von Entscheidungen zur Berufsausübungsfreiheit, über die Jahre in der Tat erheblich gelockert worden. Durfte man früher praktisch gar keine Werbung betreiben (was damals umgangen wurde, indem Rechtsanwälte Aufmerksamkeitswerbung z. B. im Sinne von "Ich bin von ... bis ... im Urlaub" oder Todesanzeigen für ihre Mitarbeiter geschaltet haben), gilt heute als Faustregel, daß keine "unsachliche und/oder reißerische", die geeignet ist, die freie Willensentschließung potentieller Mandanten unsachliche zu beeinflussen, und Werbung um eine Mandatserteilung im Einzelfall erlaubt ist. Danach sind die von Dir oben zitierten Werbungen völlig im Rahmen.
Beste Grüße
vom Metz _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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