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Vorsätzlicher Unfall

 
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Kachido
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Anmeldungsdatum: 16.05.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 10:09    Titel: Vorsätzlicher Unfall Antworten mit Zitat

Hallo Com,

folgender fiktiver Fall:

Person A wird in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem Person B der Person A in die Seite fährt. Laut Polizei ist nun Person A erst einmal "schuld".

3 Jahre später wird allerdings Person B rechtskräfitg des mehrfachen vollendeten und versuchten Versicherungsbetruges verurteilt. Der oben beschriebene Unfall wurde mit abgeurteilt. Fakt ist also, Person B fuhr Person A mit voller Absicht in die Seite, um die Versicherung zu kassieren. Welche Möglichkeit hat Person A nun nach 3 Jahren, um einen Teil seines Schadens (oder den ganzen Schaden?) ersetzt zu bekommen? Zahlt die gegenerische Haftpflicht und holt sich das Gekd von Person A wieder, muss man sich direkt an Person A wenden? Oder ist es nach 3 Jahren zu spät, wobei die Verhandlung ja auch erst nach 3 Jahren statt fand, es vorher also keine Grundlage gab.
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Kachido
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Anmeldungsdatum: 16.05.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.05.08, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, hat da niemand eine Idee?
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Kachido
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Anmeldungsdatum: 16.05.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.06.08, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zu kompliziert? Geschockt Winken
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