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Verfasst am: 20.06.08, 15:04 Titel: Änderung der Prüfungsordnung nicht veröffentlicht
Nehmen wir an, der Prüfungsausschuss beschließt eine Änderung der Prüfungsordnung, da die bisherige Regelung zu vage ist. Er versäumt aber die Änderung zu veröffentlichen. Wird die Änderung wirksam?
Verfasst am: 25.06.08, 21:40 Titel: Re: Änderung der Prüfungsordnung nicht veröffentlicht
alexraasch hat folgendes geschrieben::
Nehmen wir an, der Prüfungsausschuss beschließt eine Änderung der Prüfungsordnung, da die bisherige Regelung zu vage ist. Er versäumt aber die Änderung zu veröffentlichen. Wird die Änderung wirksam?
Ja. Vermutlich zu dem Termin, der in der (zukünftigen) Veröffentlichung genannt ist. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Aber kann es denn sein, dass eine Rechtsnorm Gültigkeit erlangt, ohne veröffentlicht zu werden. Muss nicht ein Gesetz nicht verkündet werden, um Rechtskraft zu erlangen, auch wenn im Gesetz ein Absatz steht, ab wann das Gesetz gültig sein soll? Ich kann mir das nicht vorstellen. Dann könnte ja der Bundestag eine Änderung des Strafgesetzbuches beschließen, diese nicht veröffentlichen und im folgenden Menschen verurteilen, die von dem neuen Straftatbestand nichts wissen konnten.
Aber kann es denn sein, dass eine Rechtsnorm Gültigkeit erlangt, ohne veröffentlicht zu werden. Muss nicht ein Gesetz nicht verkündet werden, um Rechtskraft zu erlangen, auch wenn im Gesetz ein Absatz steht, ab wann das Gesetz gültig sein soll? Ich kann mir das nicht vorstellen. Dann könnte ja der Bundestag eine Änderung des Strafgesetzbuches beschließen, diese nicht veröffentlichen und im folgenden Menschen verurteilen, die von dem neuen Straftatbestand nichts wissen konnten.
OK, das ist ein interessanter Fall. Aber das rückwirkende Gesetz ist ja veröffentlicht (verkündet) worden. Meinst du der Staat könnte die Besteuerung auch dann durchführen, wäre das Gesetz nie im Bundesgesetzblatt erschienen?
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