Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
"Mausi" rangiert auf dem Parkdeck ihren PKW gegen ein anderes Auto! Minimaler Schaden (kleiner Kratzer in der Schürze des Anderen)!
"Mausi" erkennt dies, wartet ca. 30 Minuten ohne Erfolg! Sie hinterlegt eine Visitenkarte im betreffenden offenen Caprio! (Informiert nicht die Polizei)
"Mausi" fährt nach Hause! -- Somit begeht Sie ungewollt Fahrerflucht!
Vorhandener oder getürkter Zeuge war scheints vorhanden!
"Mausi" bekommt einen Strafbefehl (€ 450,--), welchen Sie zähneknirschend bezahlt!!!
"Mausi" bekommt von der Versicherung R & ......, die Rechnung des Schadensgegners präsentiert!!! R & ... beruft sich auf Fahrerflucht (leicht übertriebene € 1.480), welches Sie wieder zähneknirschend bezahlt!
Nun denkt "Mausi" traurig, das wars! Kein Vorsatz, kein böser Wille - aber 2 x bestraft!
Mausi, wechselt in eine andere KFZ-Haftpflichversicherung, da sie sich von der R & .., nicht fair behandelt fühlte!
Auch müsste Ihr Schadensfreiheitsrabatt zumindest sinken, da sie diesen ja selbst bezahlte!!!
Dachte Sie!!!!! Stattdessen wurde sie hochgestuft von SF 40 auf SF 55
Frage::::::: IST DIES LEGITIM????????? So gesehen 3 x bestraft?????
Wer würde so raten, dass "Mausi" wieder den Glauben an Recht gewinnt!!!???
könnte es sein, dass bei erstmaliger versicherung bei ex-versicherer ihrem mausi im versicherungsvertrag eine sondereinstufung gewährt wurde? sf-2 statt sf-1/2. diese besserstellung von zwei schadenfreien jahren geht beim wechsel des versicherers verloren. dies könnte eine erklärung sein...
eine weitere erklärung könnte sein, dass der ex-vertrag noch nicht entlastet wurde. sobald dies geschieht, wird der ex-versicherer den neuen versicherer informieren, der den schadenfreiheitsrabatt sodann korrigiert.
die nachfrage beim ex-versicherer wird klarheit schaffen...
KAV ich bitte Sie. Bei Regreß wegen z. B.unerlaubtem Entfernen wird der Verursacher natürlich hochgestuft. Denn es ist kein Schadenrückkauf sondern ein Regreß.
Laut AKB KORREKTE Handhabung
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.