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gouranga FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.05.2007 Beiträge: 22
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Verfasst am: 11.08.08, 17:06 Titel: Stadtparkplatz - Kehrarbeiten |
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Hallo,
mein Auto parkt in der Stadt an einem sogenannten Anwohnerparkplatz an der Straße vor dem Haus. Dafür wird jährlich die Genehmigung von der Gemeinde eingeholt (kostest 20€).
Heute klebte schließlich ein Zettelchen am Auto mit einer Gebührenpflichtigen Verwarnung. Als Begründung wird Kehrmaschine/FOT genannt. Soll 15€ bezahlen für was auch immer.
Ich vermute, da auf einer Seitenstraße entdeckt, dass heute früh ein Parkverbot bestand wegen Straßenreinigungsarbeiten. Dies war für mich jedoch nicht ersichtlich, da ich von einer Kreuzung aus direkt in meine Parklücke fahre und das Verbotsschild was scheinbar mehrere Meter hinter meine Auto steht nicht sehe kann.
Muss ich nun trotzdem zahlen. Wie sieht es sonst aus, wenn man z.B. ich dieser Zeit im Urlaub war? |
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Jens L FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 11.08.08, 17:12 Titel: Re: Stadtparkplatz - Kehrarbeiten |
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| gouranga hat folgendes geschrieben:: | | Ich vermute, da auf einer Seitenstraße entdeckt, dass heute früh ein Parkverbot bestand wegen Straßenreinigungsarbeiten. Dies war für mich jedoch nicht ersichtlich, da ich von einer Kreuzung aus direkt in meine Parklücke fahre und das Verbotsschild was scheinbar mehrere Meter hinter meine Auto steht nicht sehe kann. |
Geht es etwas genauer bitte? Irgendwie werd ich aus der Schilderung bezüglich des Standortes des Schildes nicht recht schlau, dies ist aber grade entscheidend für die Beantwortung der Frage | gouranga hat folgendes geschrieben:: | | Muss ich nun trotzdem zahlen. |
| gouranga hat folgendes geschrieben:: | | Wie sieht es sonst aus, wenn man z.B. ich dieser Zeit im Urlaub war? |
Dann muß der Halter dafür sorgen, daß jemand regelmäßig nach seinem Fahrzeug schaut und kontrolliert ob der gewählte Standort auch weiterhin ein legaler Parkplatz bleibt. _________________
| Cicero hat folgendes geschrieben:: | | Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden. |
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gouranga FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.05.2007 Beiträge: 22
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Jens L FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 11.08.08, 17:23 Titel: |
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Wenn das rechte Schild dort stand, dann ist die Verwarnung rechtmäßig. _________________
| Cicero hat folgendes geschrieben:: | | Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden. |
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gouranga FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.05.2007 Beiträge: 22
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Verfasst am: 11.08.08, 17:29 Titel: |
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| Auch wenn ich es gar nicht sehen kann, da ich durch die Seitenstraße auf den Parkplatz gekommen bin? |
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Jens L FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 11.08.08, 18:21 Titel: |
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Die gängige Rechtsprechung mutet es dem Fahrer durchaus zu, mehrere hundert Meter zu Fuß zurückzulegen um sich davon zu überzeugen ob ein Haltverbot angeordnet ist oder nicht. _________________
| Cicero hat folgendes geschrieben:: | | Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden. |
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gouranga FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.05.2007 Beiträge: 22
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Verfasst am: 11.08.08, 19:38 Titel: |
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Gut, leider gehöre ich nicht zu den Menschen die genug Zeit und Ausdauer haben, JEDEN TAG nach neuen Verkehrsschildern im Umkreis seines Autos zu suchen. Leider hab ich auch nicht soviele Bekannte die dies jeden Tag im Urlaub für mich übernehmen würden.
Nichts gegen dich @ jensl669 aber ich finde diese Rechtssprechung nicht sehr Realitätsnah.
Trotz allem vielen Dank für die Erklärung. |
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hawethie FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2279
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Verfasst am: 12.08.08, 06:49 Titel: |
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| Zitat: | | Gut, leider gehöre ich nicht zu den Menschen die genug Zeit und Ausdauer haben, JEDEN TAG nach neuen Verkehrsschildern im Umkreis seines Autos zu suchen. | Dann musst du dich damit abfinden, auch mal eine OWi zu begehen und dafür zu zahlen.
| Zitat: | | Leider hab ich auch nicht soviele Bekannte die dies jeden Tag im Urlaub für mich übernehmen würden. | Dein Problem
| Zitat: | | ich finde diese Rechtssprechung nicht sehr Realitätsnah | IMHO im Gegenteil. Was meinst du, wieviele Falschpakrer so ähnlich argumentieren würden, wie du. Aufhänger für das Urteil war jemand, der behauptet hatte, er hätte in der Straße gewendet.
Anders gefragt: Wieviele Schilder hättest du denn gerne?? |
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