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Verfasst am: 26.06.08, 10:44 Titel: Allgemeine Frage zu Durchsuchungsbeschlüssen
Hallo zusammen,
auf Grund von vermehrten (lokalen) Medienberichten über Hausdurchsuchungen ist mir kürzlich folgende Frage aufgekommen:
Wenn es einen Durchsuchungsbeschluss für eine Wohnung gibt und die Polizei zur Durchführung vor Ort fährt, was machen die Beamten, wenn
a) niemand in der Wohnung ist oder
b) jemand anwesend ist, die Tür aber nicht öffnet?
Beinhaltet ein Durchsuchungsbeschluss gleichzeitig die gewaltsame Öffnung der Tür oder müssen die Beamten unverrichteter Dinge wieder wegfahren?
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 26.06.08, 11:31 Titel: Re: Allgemeine Frage zu Durchsuchungsbeschlüssen
Paddy82 hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
auf Grund von vermehrten (lokalen) Medienberichten über Hausdurchsuchungen ist mir kürzlich folgende Frage aufgekommen:
Wenn es einen Durchsuchungsbeschluss für eine Wohnung gibt und die Polizei zur Durchführung vor Ort fährt, was machen die Beamten, wenn
a) niemand in der Wohnung ist oder
b) jemand anwesend ist, die Tür aber nicht öffnet?
Beinhaltet ein Durchsuchungsbeschluss gleichzeitig die gewaltsame Öffnung der Tür oder müssen die Beamten unverrichteter Dinge wieder wegfahren?
M.W. richten sich die Befugnisse der Polizei nach dem erlassenen Durchsuchungsbeschluß.
In aller Regel wird darin die Befungnis zur gewaltsamen Öffnung und zum Betreten in Abwesenheit erteilt. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Verfasst am: 26.06.08, 21:03 Titel: Re: Allgemeine Frage zu Durchsuchungsbeschlüssen
Ein Durchsuchungsbeschluß erlaubt das Durchsuchen von bestimmten Räumlichkeiten. Die Anwesenheit oder Einwilligung der dazugehörenden Person ist nicht erforderlich.
Und da eine Durchsuchung ohne Öffnung der Tür nicht möglich ist, beinhaltet ein Durchsuchungsbeschluss immer auch die Legitimation für das (gewaltsame) Öffnen der Tür.
Dies steht so nicht explizit in einem Durchsuchungsbeschluß (zumindest hatte ich noch nie einen in der Hand in dem dies drin steht) aber es alles ander wäre unlogisch.
Allerdings ist die Polizei gehalten, bei Durchsuchungen, wenn der Bewohner nicht da ist, einen neutralen Zeugen hinzuziehen. Deswegen kommt die Polizei auch meist so früh, dass der Bewohner sich nach Möglichkeit noch in der Wohnung aufhält.
Ich vermute mal, dass er diese Erkenntnis aus §105 Abs. 2 StPO nimmt!
Da steht nämlich:
Zitat:
Wenn eine Durchsuchung der Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums ohne Beisein des Richters oder des Staatsanwalts stattfindet, so sind, wenn möglich, ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde, in deren Bezirk die Durchsuchung erfolgt, zuzuziehen. Die als Gemeindemitglieder zugezogenen Personen dürfen nicht Polizeibeamte oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sein.
Exact so ist es. Und so wird es auch in der Praxis gemacht, wenn irgendwie möglich. _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Also um mich wohlgehalten anzutreffen, sollte man frühestens gegen Mittag vorbeischauen.
Und jetzt nicht wieder den Studenten verschreien!
(Zu Unizeiten bin ich auch um 6 schon nicht mehr anzutreffen.) _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Ich vermute mal, dass er diese Erkenntnis aus §105 Abs. 2 StPO nimmt!
Da steht nämlich:
Zitat:
Wenn eine Durchsuchung der Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums ohne Beisein des Richters oder des Staatsanwalts stattfindet, so sind, wenn möglich, ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde, in deren Bezirk die Durchsuchung erfolgt, zuzuziehen. Die als Gemeindemitglieder zugezogenen Personen dürfen nicht Polizeibeamte oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sein.
Danke. Ehrlich gesagt war die Erkenntnis aus den Tiefen meines Erinnerungsvermögens, deswegen wußte ich auch nicht mehr, dass es zwei Zeugen oder ein Kommunalbeamter sein sollen...
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