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Fristlose Kündigung berechtigt??

 
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tina_1987
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.06.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.07.08, 10:27    Titel: Fristlose Kündigung berechtigt?? Antworten mit Zitat

Hallo allerseits...

Ich hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt! Und zwar ist meine Frage, ob man ein fristloses bzw. außerordentliches Kündigungrecht hat, wenn der Vertragspartner die in den AGB festgelegten Preise fast verdoppelt hat, ohne mir das Recht einzuräumen, diesem zu widersprechen! Auch gibt es keinen Punkt in den AGB, wonach geregelt ist, dass er dies stillschweigend machen darf!!Wie ist hier die Rechtslage?
Ich bräuchte sehr dringend eine Antwort! Vielen Dank für eure Hilfe!
LG Tina
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 02.07.08, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich dürfen bei laufenden Verträgen (Dauerschuldverhältnis) nur Preisänderungen durchgeführt werden, wenn einzelvertraglich oder durch AGBs eine Preisanpassungsklausel wirksam vereinbart wurde. Selbst dann darf eine Preisänderung nicht willkürlich erfolgen.

Vor einer Kündigung sollte der Preisänderung zuerst widersprochen werden.
_________________
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