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Bürogemeinschaft RA - StB ("getrennte Mandatsannahme)

 
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Susi23
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Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 04.07.08, 09:33    Titel: Bürogemeinschaft RA - StB ("getrennte Mandatsannahme) Antworten mit Zitat

RA und StB bilden eine Bürogemeinschaft.

Beide benutzen einen Briefkopf, auf dem oben die jeweiligen Namen mit darunter stehender Berufsbezeichnung stehen. Die genauen Berufsbezeichnungen werden am Rand noch einmal explizit erwähnt (RA/ Dipl. Finanzwirt, StB).

Reicht der Hinweis auf dem Briefkopf, "getrennte Mandatsannahme", um die Haftung des jeweils anderen auszuschließen ?
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 04.07.08, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

M.E. nein.

Aufgrund der Schilderung ist von einer GbR auszugehen. Danach haften beide gesamtschuldnerisch im Aussenverhältnis.

Wenn es sich um eine Bürogemeinschaft handeln soll, bei der der Eine nicht für den Anderen haften soll, kommt es für den Durchschnittsmandanten darauf an, ob eine blosse Bürogemeinschaft erkennbar ist. Sinnvoller weise wird dies auf Schildern und Briefbögen ausdrücklich festgehalten.

Der Hinweis "getrennte Mandatsannahme" reicht für diese Unterscheidung m.E. jedoch nicht aus, da dem Beobachter nicht klar wird, was damit gemeint sein soll, zumal Mandate zwischen Steuerberater und RA ja zwangsläufig getrennt anzunehmen sind.
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