Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Die Lieblingsantwort des Juristen: Es kommt drauf an...
Man kann bzw. sollte für ein Erstberatungsgespräch eine Gebührenvereinbarung mit dem RA schliessen. Wird eine solche nicht geschlossen, sind die Gebühren auf 190 € "gedeckelt".
In welcher Höhe eine Gebührenvereinbarung geschlossen wird, kommt sicherlich auch auf die Preispolitik des RA und des Gegenstandes der Beratung an. Da sind Beträge zwischen 80 und 500 (oder mehr) € denkbar.
Geht es um die aussergerichtliche oder gerichtliche Vertretung, hängt die Vergütung des RA vom Gegenstandswert (Streitwert) ab.
Ein sog. "RVG-Rechner" kann dabei eine erste Hilfe sein:
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.