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Umtausch im Kaufhaus!

 
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headshot-firstblood
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 12:19    Titel: Umtausch im Kaufhaus! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Habe in einem Kaufhaus einen Elektroartikel gekauft! Da dieser seinen Zweck nicht erfüllt, würde ich diesen gerne umtauschen!
Jetzt meine Fragen:
1) Muss ich einen Grund für den Umtausch nennen?
2) Ich möchte das Geld gerne in bar haben, also keine Gutschrift wie so oft

Was kann ich tun? Wie sieht hier die Rechtslage aus!?!
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Wenn der gekaufte Artikel in Ordnung ist, sind Sie auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.
Der Verkäufer muß diesen nicht umtauschen.

Es sei denn, der Artikel ist defekt oder funktioniert nicht oder nicht richtig.

mano
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headshot-firstblood
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für deine Antwort!

Und wie sieht es mit der Gutschrift aus? Kann ich auch eine Auszahlung des Betrags in Bar verlangen?
Der Artikel ist defekt!
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht mal zunächst das

http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=46

zur Info.

Grundsätzlich hat der Verkäufer einen Anspruch auf Nacherfüllung. Erst wenn dieser fehlgeschlagen ist, kann der Käufer zurücktreten und dann ggf. seinen Kaufpreis zurückverlangen.

Zuvor ist alles Kulanz der Verkäufers - auch das Angebot einer Gutschrift.
_________________
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nix
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

headshot-firstblood hat folgendes geschrieben::
Da dieser seinen Zweck nicht erfüllt, würde ich diesen gerne umtauschen!

läßt mich auf den Kauf eines falschen - aber nicht defekten Artikels schließen.

TE: Haben Sie einen falschen Artikel gekauft oder ist dieser nach Kauf irgendwie defekt?

mano
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab das

headshot-firstblood hat folgendes geschrieben::

Der Artikel ist defekt!


bisher für eindeutig gehalten...
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

@WayneInteressierts
Kann ich nirgendwo lesen...trotz Lesebriille Winken

mano
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

mano hat folgendes geschrieben::

Kann ich nirgendwo lesen...trotz Lesebriille Winken


Oh oh, dann wird's höchste Zeit für 'ne Neue Mr. Green
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

mano hat folgendes geschrieben::

@WayneInteressierts
Kann ich nirgendwo lesen...trotz Lesebriille Winken


Oh ha, bist du sicher, dass du die richtige Brille hast??? Winken

Hier steht doch:

headshot-firstblood hat folgendes geschrieben::
Danke für deine Antwort!

Und wie sieht es mit der Gutschrift aus? Kann ich auch eine Auszahlung des Betrags in Bar verlangen?
Der Artikel ist defekt!

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headshot-firstblood
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte nicht streiten!
Also: der Artikel ist defekt! Tut mri leid wenn ich mich komisch ausgedrückt habe!

Kann ich den nun Verlangen das mir der Kaufpreis in bar ausgezahlt wird?
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

headshot-firstblood hat folgendes geschrieben::
Bitte nicht streiten!


Hier wird doch nur diskutiert.... Winken

headshot-firstblood hat folgendes geschrieben::

Kann ich den nun Verlangen das mir der Kaufpreis in bar ausgezahlt wird?


Hast du dir die Beiträge eigentlich durchgelesen? Deine Frage ist doch schon grundsätzlich beantwortet worden....
_________________
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mano
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

mümmel murmel....erst im zweiten Post. Grummel.
Ich geh mal eine neue Brille kaufen....

@headshot-firstblood - wir streiten nicht. Warum auch? Winken

Gruß

mano
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BuGeHof
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

headshot-firstblood hat folgendes geschrieben::
Kann ich den nun Verlangen das mir der Kaufpreis in bar ausgezahlt wird?


Ja - allerdings nur und erst dann, wenn ein gesetzliches Rücktrittsrecht enstanden (und ausgeübt worden) ist.

Das ist erst dann der Fall, wenn der Verkäufer einer gesetzlich bestehenden Nacherfüllungspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder erfolglos nachgekommen ist.

Eine gesetzliche Nacherfüllungspflicht besteht nur dann, wenn der Defekt schon beim Kauf vorlag (was zu Verbrauchergunsten innerhalb der ersten 6 Monate vermutet wird)

mbG
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