Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Handyvertrag - im nachhinein Optionen freischalten
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Handyvertrag - im nachhinein Optionen freischalten

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
bla-blubs
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.07.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 08:55    Titel: Handyvertrag - im nachhinein Optionen freischalten Antworten mit Zitat

Hallo!

Wenn man einen Handyvertrag abschließt, dann gibt es oft Sonderaktionen oder besondere Optionen, die man zusätzlich abschließen kann. Tut man dies nicht, dann läuft eben nur der Handyvertrag.

Wenn nun ein Mobilfunkanbieter auf die Idee kommen würde, im nachhinein seinen Kunden z. B. eine Email zu schicken, in welcher folgendes stehen könnte:

Wir schalten Ihnen für 3 Monate kostenlos die *****-Option frei, sollten Sie sich nicht innerhalb einer bestimmten Zeit melden, gehen wir davon aus, dass Sie diese Option weiter nutzen wollen, die kostet dann nach den 3 kostenlosen Probemonaten monatlich **.** Euro für 24 Monate.

Da man ständig mit Spam zugemüllt wird, hält man solche Mails evtl. für Spam und löscht sie ungelesen. Irgendwann würden dann ja die Gebühren für die nicht gewollte Zusatzoption fällig.

Wie sähe so etwas rechtlich aus, wäre man verpflichtet, diese Gebühren zu zahlen, obwohl man ja nie eine dementeprechende Willenserklärung abgegeben hat? Würde es einen Unterschied machen, wenn man solche Nachricht per SMS geschickt bekäme? Oder wenn man angerufen würde, aber nur der Anrufbeantworter angeschaltet war?

Vielen Dank für die Erklärung der diesbezüglichen Rechtslage!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 09:10    Titel: Re: Handyvertrag - im nachhinein Optionen freischalten Antworten mit Zitat

bla-blubs hat folgendes geschrieben::

Wie sähe so etwas rechtlich aus, wäre man verpflichtet, diese Gebühren zu zahlen, obwohl man ja nie eine dementeprechende Willenserklärung abgegeben hat?


Nein.

bla-blubs hat folgendes geschrieben::

Würde es einen Unterschied machen, wenn man solche Nachricht per SMS geschickt bekäme? Oder wenn man angerufen würde, aber nur der Anrufbeantworter angeschaltet war?


Nein / nein.

Mit der Willenserklärung liegst du schon ziemlich richtig. Ein Vertrag kommt durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande.

Das Freischalten könnte als Angebot eines Vertragsschlusses gewertet werden. Es fehlt jedoch an einer (ggf. auch nur konkludenten) Annahme, da dem Schweigen auf ein Angebot grundsätzlich kein Erklärungswert zukommt.

Wenn das Angebot jedoch per SMS kommt und der Angebotene Dienst dann tatsächlich genutzt wird, könnte man von einer konkludenten Annahme des Angebots sprechen, so dass dann ein Vertrag zustande gekommen wäre....
_________________
Null Komma
***
nix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.