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Zeugnis-Verweigerung

 
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EmmelWeb
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.07.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 09.07.08, 17:20    Titel: Zeugnis-Verweigerung Antworten mit Zitat

Hallo,
heute gab es in der Schule (Gymnasium, 9.Klasse) Zeugnisse.
Mein Lehrer verweigerte mir die Ausgabe des Zeugnisses, mit der Begründung, dass ich das Englisch-Arbeits-Heft nicht abgegeben habe.
Ich solle nach den Sommerferien zum Sekreteriat kommen und dort mein Zeugnis gegen das Arbeits-Heft "eintauschen".
Allerdings habe ich dem Lehrer auch gesagt, dass ich das Zeugnis dringend benötige, da ich nach den Sommerferien die Schule wechseln werde.
Jetzt wäre meine Frage, ob er befugt ist, mir das Zeugnis nicht aushändigen zu wollen, und wenn ja, in welchem Gesetzestext dies zu finden ist.
MfG,
EmmelWeb
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darchr
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Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 10.07.08, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe die selbe Frage, aber bzgl. gym. Oberstufe in NDS.
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 10.07.08, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich möchte niemanden entmutigen, der auf weiterführende Antworten hofft, aber das Thema hatten wir schon einmal --> www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=124814

Seinerzeit wurde es eher nicht zufriedenstellend geklärt. Aber vielleicht weiß jja inzwischen jemand mehr.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 10.07.08, 18:13    Titel: Re: Zeugnis-Verweigerung Antworten mit Zitat

EmmelWeb hat folgendes geschrieben::
Hallo,
heute gab es in der Schule (Gymnasium, 9.Klasse) Zeugnisse.
Mein Lehrer verweigerte mir die Ausgabe des Zeugnisses, mit der Begründung, dass ich das Englisch-Arbeits-Heft nicht abgegeben habe.
Das darf er.
Zitat:
Ich solle nach den Sommerferien zum Sekreteriat kommen und dort mein Zeugnis gegen das Arbeits-Heft "eintauschen".
"Nach den Ferien" hieße in dem Fall vermutlich "nach 6 Wochen". Das ist möglicherweise unverhältnismäßig lang. Gleich morgen in die Schule und das erledigen! Vielleicht vorher anrufen, damit aufgeschlossen wird. Bei uns ist auch in den Ferien jede Woche die schule für mindestens einen halben Tag erreichbar.
Zitat:
Allerdings habe ich dem Lehrer auch gesagt, dass ich das Zeugnis dringend benötige, da ich nach den Sommerferien die Schule wechseln werde.
Dann sieh zu, dass das Arbeitsheft in die Schule kommt - dann gibt's auch das Zeugnis.
Zitat:
Jetzt wäre meine Frage, ob er befugt ist, mir das Zeugnis nicht aushändigen zu wollen, und wenn ja, in welchem Gesetzestext dies zu finden ist.
MfG,
EmmelWeb
Im BGB. Link.
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Tehlak
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 457

BeitragVerfasst am: 10.07.08, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Nein darf der Lehrer nicht.

Ein Schulzeugnis wird regelmäßig als Verwaltungsakt gesehen und sind desweiteren eine Urkunde. Mitunter verlangen auch Behörden wie Versorgungsamt oder (Schüer) Bafög gewährende Ämter die Zeugnisse. Desweiteren sind gerade Abschlusszeugnisse wichtig bei Bewerbungen bei denen Fristen gewahrt werden müssen.

Also die Schule (beweisbar) auffordern, dass Zeugnis umgehend auszuhändigen.
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larissaberger
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Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 10.07.08, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Tehlak hat folgendes geschrieben::
Nein darf der Lehrer nicht.

Ein Schulzeugnis wird regelmäßig als Verwaltungsakt gesehen und sind desweiteren eine Urkunde. Mitunter verlangen auch Behörden wie Versorgungsamt oder (Schüer) Bafög gewährende Ämter die Zeugnisse. Desweiteren sind gerade Abschlusszeugnisse wichtig bei Bewerbungen bei denen Fristen gewahrt werden müssen.

Also die Schule (beweisbar) auffordern, dass Zeugnis umgehend auszuhändigen.



Sehe das auch so!

Manche Lehrer scheinen mir wirklich überfordert.
Sowas habe ich ja auch noch nicht gehört, nach dem Motto "Sowie du mir, so ich dir." Ist ja eine super Einstellung für einen Lehrer Mit den Augen rollen Geschockt Frage
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 10.07.08, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Tehlak hat folgendes geschrieben::
Nein darf der Lehrer nicht.

Ein Schulzeugnis wird regelmäßig als Verwaltungsakt gesehen und sind desweiteren eine Urkunde. Mitunter verlangen auch Behörden wie Versorgungsamt oder (Schüer) Bafög gewährende Ämter die Zeugnisse. Desweiteren sind gerade Abschlusszeugnisse wichtig bei Bewerbungen bei denen Fristen gewahrt werden müssen.

Also die Schule (beweisbar) auffordern, dass Zeugnis umgehend auszuhändigen.
Gibt es dazu auch Rechtsquellen? Oder ist das bloße Meinung?
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mitternächtliche Grüße.


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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 11.07.08, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Gibt es dazu auch Rechtsquellen? Oder ist das bloße Meinung?


Und gibt es Urteile, die den zivilrechtlichen § 273 BGB auf das öffentlich-rechtliche Schulverhältnis anwenden?

Zumindest bei Zeugnissen von Arbeitgebern gibt es kein Zurückbehaltungsrecht. Offenbar spielt dort das BGB keine Rolle, obwohl hier zumindest ein Vertrag vorliegt. --> www.arbeitszeugnis.com/urteile/zurueckbehaltung.html

Gefunden habe ich z.B. etwas in § 26 Abs. 17 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern: "Die Schule kann ein Abgangs-, Abschluß- oder Jahreszeugnis nach Absatz 4 zurückbehalten, wenn ein vom Schüler zurückzugebendes Lernmittel trotz wiederholter Mahnung weder zurückgegeben noch zu seinem Zeitwert ersetzt wird."

In der Schulordnung für Gymnasien in Bayern (§ 69 ff.) habe ich einen solchen Passus dagegen nicht gefunden --> http://by.juris.de/by/GymSchulO_BY_2007_P70.htm
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 11.07.08, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, um Bayern kann es hier nicht gehen - die Zeugniskonferenz ist erst demnächst, Zeugnisse gibt's erst im August. Der 9.7. war der letzte Schultag in Bremen, NDS, SA, und Th. Wenn man jetzt wüsste, welches dieser vier Bundesländer gemeint ist, könnte man dort im Schulrecht nachlesen.
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