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Verfasst am: 03.02.05, 14:24 Titel: Welche "Strafen" sind wann erlaubt?
Hallo
Wann darf ein Lehrer welche Art von zusätzlichen Aufgaben (früher bekannt als Strafarbeiten) geben? Wir nehmen Hessen als Standort.
Darf z.B. die Aufgabe an einzelne Schüler gegeben werden, einen Text über irgendwas zu schreiben, weil ein Termin nicht eingehalten wurde, z.B. mit Unterschrift zeigen?
Darf zu einem Referat gezwungen werden?
Welche Dimensionen dürfen solche Aufgaben haben?
Wäre es ein Unterschied ob es alle Schüler machen müssen oder nur einige wenige bzw. ein einzelner?
Vielen Dark für eure Antworten
Gruß
Uber-Pea _________________ A wise fool speaks because he has something to say. A fool speaks because he has to say something. A wise fool is silent because there is nothing to say. A fool is silent because he has nothing to say.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 03.02.05, 17:15 Titel:
Unabhängig von der Deklaration als "Strafarbeit" darf ein Lehrer grundsätzlich jederzeit einen Schüler zur Abgabe eines Leistungsnachweises (Hausaufgabe, Referat etc.) auffordern und bei Weigerung entsprechend mit "ungenügend" bewerten (Ausnahmen: exzessiver Mißbrauch, also wenn z.B. ein Schüler jede Stunde ein Referat schreiben muß, die anderen aber nie).
Es gibt ja glücklicherweise keine Regel der Art "was einer machen muß, müssen alle machen". _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Also wäre es legitim wenn der Lehrer jemandem, der ne Unterschrift vergessen hat ne zusätzliche Aufgabe gibt? Darf diese nur Unterrichtsbezogen sein?
Gruß _________________ A wise fool speaks because he has something to say. A fool speaks because he has to say something. A wise fool is silent because there is nothing to say. A fool is silent because he has nothing to say.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.02.05, 11:31 Titel:
Würde ich so sehen.
Die typischen "Strafarbeiten" der Art "Du schreibst jetzt hundertmal 'Ich darf die Unterschrift nicht vergessen'" sind AFAIK unzulässig. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Also nur fachbezogene Aufgaben sind deiner Meinung nach erlaubt?
Dann wären ja auch Ausfätze im Stil von "wie verhalte ich mich in der Pause" oder "meine Pflichten im Zusammenhang mit schriftlichen Arbeiten" oder "Warum ist das werfen von Schneebällen verboten" unzulässig? _________________ A wise fool speaks because he has something to say. A fool speaks because he has to say something. A wise fool is silent because there is nothing to say. A fool is silent because he has nothing to say.
Die Auseinandersetzung mit dem Fehlverhalten wird wohl auch legitim sein. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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