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Das erste Mal zum Anwalt, welcher und welche Kosten?

 
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Blade2
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2008
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 13.07.08, 14:41    Titel: Das erste Mal zum Anwalt, welcher und welche Kosten? Antworten mit Zitat

A hat Probleme auf der Arbeit, er bekommt seinen Lohn nicht ausgezahlt, der für Mai steht immer noch aus, die Firma habe im Moment kein Geld Sehr glücklich .
A hat keinerlei Erfahrung mit Anwälten, aber er will sich halt 'einen nehmen'.
1. Zu welchem geht er?
2. Wieviel kostet das und wieviel Zeit kriegt er dafür Sehr glücklich ?
3. Muss A vorher noch mal eigenhändig eine schriftliche Mahnung an die Firma schicken, bevor er einen Anwalt einschaltet?
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 13.07.08, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ergänzung zu 1.

Es muß nicht unbedingt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein. Jeder Anwalt, der "Arbeitsrecht" als Tätigkeitsschwerpunkt angibt, tuts auch.

Ergänzung zu 2.

Der Gegenstandswert errechnet sich hier aus dem geschuldeten Lohn. Schreibt der Anwalt den Arbeitgeber an und fordert den ausstehenden Lohn, dann kann er hierfür eine Geschäftsgebühr zwischen 0,5 und 2,5 (i. d. R. 1,3) aus dem Streitwert berechnen. Hinzu kommen eine Auslagenpauschale in Höhe von 20 % der Gebühren, max. EUR 20,- und die Umsatzsteuer auf Gebühren und Auslagen.

Muß der Betrag eingeklagt werden, wird's natürlich teurer.
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Seevetaler
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Anmeldungsdatum: 21.12.2006
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 14.07.08, 07:22    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht wäre noch erwähnenswert, dass der A, wenn er vor Gericht muss, seinen eigenen Anwalt selber zahlen muss, selbst wenn er den Prozess gewinnt.

Wenn ich keinem Denkfehler unterlegen bin, gilt das auch für das außergerichtliche Verfahren.
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Enjavon
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 15.07.08, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Außerdem wäre noch erwähnenswert, daß überdacht werden sollte, ob hier überhaupt ein Anwalt eingeschaltet werden muß, der Kosten verursacht.
Wenn es sich um eine unbestrittene Forderung handelt, kann der AN das auch ohne Anwalt angehen.

Gruß e
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 15.07.08, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Enjavon hat folgendes geschrieben::
Außerdem wäre noch erwähnenswert, daß überdacht werden sollte, ob hier überhaupt ein Anwalt eingeschaltet werden muß, ....

Nunja. Diese Überlegung hat der TE offensichtlich schon angestellt:
Zitat:
aber er will sich halt 'einen nehmen.

und daraufhin seine Fragen formuliert. Winken
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