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Verhör eines Schülers durch Lehrkräfte
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Kille
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.07.08, 16:54    Titel: Verhör eines Schülers durch Lehrkräfte Antworten mit Zitat

Hallo!
Mein Neffe wurde aus dem Unterricht geholt und von zwei Lehrkräften (darunter die Rektorin) darüber informiert, daß es angeblich Aussagen von anderen Schüler gäbe, daß mein Neffe mit Marihuana an der Schule deale.
Sie zwangen ihn sofort eine schriftliche Stellungnahme und Nennung der beteiligten Namen abzugeben. Falls er dies nicht machen würde, würden sie die Polizei einschalten und eine Hausdurchsuchung anordnen. Mein Neffe schrieb einige Informationen nieder. Es droht ihm jetzt ein Schulausschluß.
Meine Frage ist jetzt, ob eine solche Methode (ohne Einschalten von Vertrauenslehrer bzw. Erziehungsberechtigen und ohne, daß man ihn auf frischer Tat ertappt hatte) rechtlich in Ordnung ist. Ist diese Vorgehensweise nicht Nötigung bzw. Erpressung?
Wie ist die Rechtslage?

Herzlichen Dank für Ihre Antworten im Voraus!!
Kille
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 22:31    Titel: Re: Verhör eines Schülers durch Lehrkräfte Antworten mit Zitat

Kille hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Mein Neffe wurde aus dem Unterricht geholt und von zwei Lehrkräften (darunter die Rektorin) darüber informiert, daß es angeblich Aussagen von anderen Schüler gäbe, daß mein Neffe mit Marihuana an der Schule deale.
Sie zwangen ihn sofort eine schriftliche Stellungnahme und Nennung der beteiligten Namen abzugeben. Falls er dies nicht machen würde, würden sie die Polizei einschalten und eine Hausdurchsuchung anordnen. Mein Neffe schrieb einige Informationen nieder. Es droht ihm jetzt ein Schulausschluß.
Meine Frage ist jetzt, ob eine solche Methode (ohne Einschalten von Vertrauenslehrer bzw. Erziehungsberechtigen und ohne, daß man ihn auf frischer Tat ertappt hatte) rechtlich in Ordnung ist.
Wie alt ist der Schüler? Um welches Bundesland geht es?
Zitat:
Ist diese Vorgehensweise nicht Nötigung bzw. Erpressung?
Weder noch.
Zitat:
Wie ist die Rechtslage?
Unklar - solange man das Bundesland nicht weiß. Strafrechtlich sehe ich hier kein Verbrechen oder Vergehen der Schule.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 08:05    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

einen Schulausschluss kann der Schulleiter nicht alleine veranlassen.
Es wäre nun wirklich wichtig zu wissen wie alt der Schüler ist.
Was hat er denn niedergeschrieben, weshalb der Ausschluss droht.
Hat er nun gedealt oder nicht ?

Gruß roni
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 08:31    Titel: Re: Verhör eines Schülers durch Lehrkräfte Antworten mit Zitat

Kille hat folgendes geschrieben::

Sie zwangen ihn sofort eine schriftliche Stellungnahme und Nennung der beteiligten Namen abzugeben. Falls er dies nicht machen würde, würden sie die Polizei einschalten und eine Hausdurchsuchung anordnen. .... Ist diese Vorgehensweise nicht Nötigung


Nötigung ist leider ein nicht besonders klar gefaßter Tatbestand.

Eine Drohung mit einer Strafanzeige kann Nötigung sein, wenn der Drohende nur auf diese Weise ein Verhalten durchsetzen kann und der Drohende auf dieses Verhalten auch keinen Anspruch hat.

Ich gehe nicht davon aus, das irgendein Schulgesetz einen Passus hat, daß Schüler verpflichtet sind, in der geschilderten Situation eine Aussage machen zu müssen.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Kille
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Erst einmal vielen Dank für die Rückmeldungen.
Also: Mein Neffe ist 16 Jahre und geht in Bayern auf eine private Ganztagsschule.
Ja, er hat mit Marihuana gedealt. Dies ist sicherlich ein berechtigter Grund zum Schulausschluß.
Unabhängig davon (quasi als Trumpf in der Tasche bei einem Gespräch mit der Schule)
möchte ich halt nur wissen, ob die Vorgehensweise ok war, oder wir hier die Schulleitung auch "packen können".
Vielen Dank!
Kille[/b]
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kille,
Zitat:
Ja, er hat mit Marihuana gedealt. Dies ist sicherlich ein berechtigter Grund zum Schulausschluß.
Unabhängig davon (quasi als Trumpf in der Tasche bei einem Gespräch mit der Schule)
möchte ich halt nur wissen, ob die Vorgehensweise ok war, oder wir hier die Schulleitung auch "packen können".
Selbst wenn das Geständnis nur mit unlauteren Mitteln zustande gekommen wäre, würde das keinen Anspruch auf Verbleib an der Schule begründen. Eine Drohung mit Strafanzeige wegen Nötigung hätte nur die umgehende Strafanzeige wegen Drogenhandels zur Folge.

Gibts kein Argument, wie auch bei einem Verbleib des Schülers an der Schule künftig das Dealen sicher zu unterbinden wäre (ständiges Ultimatum für den gesamten Rest der Schullaufbahn oder so)?

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Statt die Schulleitung "zu packen", sollte das lieber mit dem Neffen gemacht werden.
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Kille
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Anmeldungsdatum: 15.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kurt!
Vielen Dank für die sachliche Antwort.
Gerade hat die Schule ihm noch eine letzte Chance gegeben - ich hoffe, er nutzt sie.

Hallo Richard Gecko!
Der wird schon seit zwei Jahren "gepackt" - eine echte Lebensaufgabe für die ganze Familie. Leider "laufen" nicht alle Jugendlichen wie gewünscht nach Plan.

Herzlichen Dank ans Forum!!
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 18.07.08, 20:53    Titel: Re: Verhör eines Schülers durch Lehrkräfte Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::

Ich gehe nicht davon aus, das irgendein Schulgesetz einen Passus hat, daß Schüler verpflichtet sind, in der geschilderten Situation eine Aussage machen zu müssen.
Sinnvolle Annahme. Das Innenverhältnis Schule-Schüler wird in der Regel durch Schulordnungen geregelt; da steht jedes Gesetz drüber. Insbesondere der strafrechtliche Grundsatz, dass niemand sich selbst belasten muss, ist hier völlig außer Acht gelassen worden.

Auch an der Schule ist die Verfolgung von Straftaten Sache der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft. Sollte es zu einem Strafverfahren kommen, kann selbst ein offensichtlich schuldiger Schüler freigesprochen werden, wenn das "Geständnis" nicht verwendet werden darf, weil es nicht rechtmäßig entstanden ist. (StPO § 136 und § 136a)

Das Verhalten der Lehrer ist von daher gesehen dem Schüler gegenüber sehr wohlwollend - zum einen wird er nicht der Strafverfolgung übergeben; zum anderen gibt man ihm sogar noch eine Art "Freifahrschein" für ein mögliches Strafverfahren Mit den Augen rollen . Ich kann nur hoffen, dass in dem genannten Fall die Schulleitung sehr genau weiß, was sie tut (weil sie den Knaben kennt ...).
_________________
mitternächtliche Grüße.


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heini12
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
erst einmal Herzlich Glückwunsch, dass man Ihren Neffen noch eine chance gibt.
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich denke das hier gegen das Grundgesetz verstoßen wurde. Ich will hier keinen zweiten Post zum Thema Menschenrechte erstellen,
aber genau diese Situationen meine ich. (Befragung ohne Eltern/ Rechtsanwalt) Man sollte darüber Diskutieren um diese Problematic Öffentlich zu machen. Dann werden Politiker sich hoffentlich dieser Thematic annehmen und hoffentlich ändern.

mfg

heini


Zuletzt bearbeitet von heini12 am 21.07.08, 13:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Seit wann ist ein Gespraech zwischen Lehrer und Schueler denn eine Vernehmung?
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heini12
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

In diesem Fall Ja.
Warum sonst die Befragung im beisein der Rektorin.
Dies war mit sicherheit kein normales Gespräch zwischen Lehrkraft und Schüler.
Zitat:
"Mein Neffe wurde aus dem Unterricht geholt und von zwei Lehrkräften (darunter die Rektorin) darüber informiert, daß es angeblich Aussagen von anderen Schüler gäbe, daß mein Neffe mit Marihuana an der Schule deale. "
Befragung durch Lehrkräfte zu einer Straftat.

Und dies war auch kein Pädagogisches Gespräch.

mfg

Heini
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Lehrer sind also Beamte der Strafverfolgungsbehoerden?
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heini12
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zum Glück nicht.

mfg

Heini
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Dann wars auch keine Vernehmung.
Schoen das wir das nun geklaert haben.
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