Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Brauche dringend Hilfe!! ( Was bedeutet "b.b." ? )
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Brauche dringend Hilfe!! ( Was bedeutet "b.b." ? )

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Hilf-Lorena
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.07.08, 18:34    Titel: Brauche dringend Hilfe!! ( Was bedeutet "b.b." ? ) Antworten mit Zitat

Guten Tag,

immer wieder liest man in Schriftsätzen nach längeren Textpassagen die Formulierung

"Beweis: Zeugnis des Herrn xxx , b.b."

Was bedeutet dieses "b.b." ?

Ein Beispiel:
Eine 15-seitige Kündigungs-Begründung enthält viele Textpassagen, in die Hinweise zu diversen Beweisen eingefügt sind. Z.B.:

text text text ..xxx xxx xxx

........1.) Beweis: Zeugnis des Herrn xx (Chef), zu laden über die Beklagte(Firma)

text text text ..xxx xxx xxx

.........2.) Beweis: Vorlage des Schreibens vom xx.xx.2007 als Anlage B2

text text text ..xxx xxx xxx

.........3.) Beweis: wie zuvor

text text text ..xxx xxx xxx

.........4.) Beweis: Zeugnis des Herrn YY, b.b.
------------------------------------------------------------------
Ich verstehe das so:

zu 1.) der Richter soll den Herrn xx zum Gerichtstermin einladen und dort vortragen.
zu 2.) es gibt ein Schreiben, in dem man lesen kann, dass die Behauptung stimmt.
zu 3.) auch die neue Behauptung ist in dem Schreiben von 2.) bewiesen
zu 4.) ????

Was ist dieses "b.b." ?

Vielen Dank im Voraus für die Mühe.

Lorena
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 19.07.08, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Alles bestens erkannt!

b.b. = bereits benannt -> damit erspart man sich, immer wieder die ladungsfähige Anschrift schreiben zu müssen.
_________________
Null Komma
***
nix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 19.07.08, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt !

Und der Zeuge b.b. ist allemal besser, als der Zeuge N.N. - bei dem kennt man nämlich entweder die ladungsfähige Anschrift oder den Zeugen selber nicht *gg*


Tante Edith meint: drei b sind nun wirklich zu viel!
_________________
mit besten Grüßen aus Bonn Smilie und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte Winken
Und noch was, nachdem ich einmal deswegen "belehrt" wurde: wenn ich die maskuline Form verwende, meine ich natürlich auch die Damen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.