Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 12.08.08, 17:24 Titel: Parken bzw. Halten auf 4-spuriger Ausfallstraße
Hallo an alle,
und zwar Ärgere ich mich immer über Leute die auf einer 4-spuriger Ausfallstraße (2 Spuren auf jeder Seite) einfach die Warnblinkanlage anmachen bzw. den Blinker rechts anstellen und gemütlich in ein Geschäft gehen, wo 50 Meter weiter in einer Seitengasse genügend Parkplätze wären. Auch ist diese Straße sehr sehr stark befahren. Zu Unfällen kommt es hier häufiger!!!
Ein Vebortsschild habe ich nicht gesehen.
Wie ist in diesem Fall die Rechtslage???
Darf hier einfach geparkt bzw. gehalten werden???
Wenn es innerorts ist und kein Halteverbot besteht denke ich, dass auch gehalten werden darf. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Wenn es innerorts ist und kein Halteverbot besteht denke ich, dass auch gehalten werden darf.
... soweit nicht aus sonstigen Gründen (z.B. enge oder unübersichtliche Strassenstelle - siehe § 12 Abs. 1 und Abs. 3) das Halten oder Parken unzulässig ist.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.