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Aufentaltserlaubnis/Arbeitserlaubnis für Polen?

 
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TinaM
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Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: 10.08.08, 19:47    Titel: Aufentaltserlaubnis/Arbeitserlaubnis für Polen? Antworten mit Zitat

Hallo,

eine allgemeine Frage: Brauchen Bürger aus Polen eigentlich eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie länger in der BRD wohnen wollen? Um arbeiten zu dürfen, ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich? Wenn ja, wo bekommt man Beides?
_________________
Gruss
Tina
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Der Jimi
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Anmeldungsdatum: 29.05.2007
Beiträge: 302

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 09:43    Titel: Re: Aufentaltserlaubnis/Arbeitserlaubnis für Polen? Antworten mit Zitat

TinaM hat folgendes geschrieben::
Brauchen Bürger aus Polen eigentlich eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie länger in der BRD wohnen wollen?


Moin,

eine Aufenthaltserlaubnis wird nicht benötigt. Die Ausländerbehörden/ Meldebehörden stellen von Amts wegen eine Freizügigkeitsbescheinigung aus. Freizügigkeit liegt ab den dritten Monat AUfenthalt i.d.R. jedoch nur vor, wenn Krankenversicherungsschutz und gesicherter Lebensunterhalt vorliegt.

TinaM hat folgendes geschrieben::
Um arbeiten zu dürfen, ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich?


Zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit wird eine Arbeitsgenehmigung-EU benötigt. Zur Beantragung wird - sofern noch kein Anspruch auf eine unbeschränkte Arbeitsberechtigung-EU besteht - ein einstellungsbereiter Arbeitgeber benötigt. Antragsunterlagen und weitere Auskünfte erhält man bei den Agenturen für Arbeit.

J.
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TinaM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 07:35    Titel: Antworten mit Zitat

Aha. So geht das. Interessant. Danke für die Antwort.
_________________
Gruss
Tina
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