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Verfasst am: 22.08.08, 19:50 Titel: Rückwirkende Einmalzahlung nach Kündigung
Hallo zusammen,
mir und noch einem anderen Arbeitskollegen stellt sich folgende Frage:
Wir haben beide bei einem Unternehmen bis einschließlich 30.06.2008 gearbeitet. Wir arbeiten, nach einer ordentlichen Kündigung, jetzt bei einem anderen Unternehmen.
Unser altes Unternehmen hatte einen Tarifvertrag, mit einer Gewerkschaft ausgehandelt, der zum 31.12.2007 auslief. Da bis zu diesem Zeitpunkt kein neuer Tarifvertrag ausgehandelt worden ist, liefen die monatlichen Zahlungen nach dem alten Tarifvertrag weiter. Inzwischen wurde in dem Unternehmen ein neuer Tarifvertrag mit einer Lohnerhöhung von etwa 4 %, gültig ab dem 1.7.2008 verhandelt. Ebenso wurde verhandelt, dass es rückwirkend für die Zeit vom 1.1.08 bis 30.06.2008, also exakt die Zeit, wo wir beide noch Mitarbeiter des Unternehmens waren, eine Einmalzahlung in Höhe von 480 Euro ausgezahlt wird.
Wir stellen uns nun die Frage, ob wir, obwohl nicht mehr Mitarbeiter dieser Firma, noch Anspruch auf diese Einmalzahlung haben. Schließlich haben wir die komplette Zeit, für die diese Einmalzahlung ausgezahlt wird, bei diesem Unternehmen gearbeitet.
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