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gerry999 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.05.2005 Beiträge: 126
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Verfasst am: 16.08.08, 19:12 Titel: fester Wohnsitz |
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Hallo,
vermutlich fliege ich zuhause bald raus.
Dann werde ich wohmöglich unter der Brücke schlafen.
Muss ein Beamter einen festen Wohnsitz haben?
DAnke |
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FrankMan1 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 20
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Verfasst am: 16.08.08, 20:50 Titel: |
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Gib bei deiner Dienststelle den Standort der Brücke an und mach einen Nachsendeauftrag bei der Post. |
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D.R. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.03.2008 Beiträge: 693
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Verfasst am: 17.08.08, 09:44 Titel: Re: fester Wohnsitz |
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gerry999 hat folgendes geschrieben:: | ..
Muss ein Beamter einen festen Wohnsitz haben?
.. |
JA
(inländisch) |
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jori Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 5 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 17.08.08, 13:37 Titel: Festen Wohnsitz |
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Hallo
Du mußt einen festen Wohnsitz als Beamter haben.Deine Dienststelle muß dir ja deine Post zusenden können.
Gruß Jori _________________ Nobody ist perfekt |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 17.08.08, 16:47 Titel: Re: Festen Wohnsitz |
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jori hat folgendes geschrieben:: | ... Deine Dienststelle muß dir ja deine Post zusenden können. ... |
Hallo zusammen,
vielleicht sollten wir mal etwas Licht ins Dunkel bringen:
1. Post - Meine Dienststelle stellt mir meine Post im Amt zu. Dies erspart dem Bürger erhebliche Portokosten (Man denke nur allein an die monatlichen Abrechnungen der Bezüge).
2. Meldeadresse - je nach Melderecht, kann sich ein Wohnungsloser auch in einer Wohnung (z.B. Freundin) anmelden, ohne dort zu wohnen.
3. postalische Erreichbarkeit - Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe stellen Menschen ohne festen Wohnsitz eine postalische Adresse zur Verfügung. Diese ist zum Beispiel erforderlich um Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII zu beantragen und zu erhalten.
gerry999 hat folgendes geschrieben:: | vermutlich fliege ich zuhause bald raus.
Dann werde ich wohmöglich unter der Brücke schlafen.
Muss ein Beamter einen festen Wohnsitz haben? |
Nun, wenn Hotel Mama nicht mehr zur Verfügung steht, kann sich der Beamte in ein anderes Hotel einmieten. Ferner wäre die Pension oder das möblierte Zimmer, eine WG oder gar eine eigene Wohnung oder Haus eine sinnvolle Alternative.
Wie alt ist denn der Beamte?
Solange er minderjährig ist, teilt er den Wohnsitz mit seinen Eltern (§ 11 BGB). Ist er Volljährig, dann ist er für sich und seinen Wohnsitz selbst verantwortlich.
Ein Beamter hat "in geordneten Verhältnissen" zu leben. Dies schließt eine Unterkunft und einen Wohnsitz ein.
Liebe Grüße
Klaus |
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jori Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 5 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 17.08.08, 17:21 Titel: Festen Wohnsitz |
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Hallo Klaus
Zu 1 Es kann auch mal Post vom Dienstherrn an die Heimatadresse gesendet werden.Wäre schlecht für den Beamten wenn es unzustellbar zurückkommt.
Die anderen Sachen sind richtig und da bin ich deiner Meinung.
Gruß Jori _________________ Nobody ist perfekt |
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gerry999 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.05.2005 Beiträge: 126
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Verfasst am: 17.08.08, 18:25 Titel: d |
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DANKE fuers antworten.
Nun muss ich mal etwas ergänzen:
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- Der Beamte ist im vorzeitigem Ruhestand. DU aus psychischen Gründen.
Ändert dies etwas an den vorherrigen Antworten?
DANKE |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 17.08.08, 18:44 Titel: |
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Hallo gerry999,
nö, an meinen Antworten ändert dies nichts. Allenfalls bedarf es einer kleinen Ergänzung:
Bei psychischen Problemen gibt es die Möglichkeit der Unterbringung in einer stationären Einrichtung oder einer sonstigen betreuten Wohnform.
Ferner könnte geprüft werden, ob in Teilbereichen eine rechtliche Betreuung angezeigt ist.
Ich mag aber keine fiktiven Fälle, bei denen alles so "peu à peu" kommt.
Liebe Grüße
Klaus |
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Niemand2000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 832
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Verfasst am: 17.08.08, 20:03 Titel: Re: fester Wohnsitz |
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D.Ritter hat folgendes geschrieben:: | gerry999 hat folgendes geschrieben:: | ..
Muss ein Beamter einen festen Wohnsitz haben?
.. |
JA
(inländisch) | Ich weiß jetzt nicht, ob ich falsch liege, aber egal, vor längerem habe ich mal gehört, dass Zollbeamte, die an der französischen Grenze Dienst taten, ihren Wohnsitz in Frankreich hatten, weil dort die Häuser etc. wesentlich günstiger waren als in Deutschland. Demnach bräuchte es keinen inländischen Wohnsitz, sondern einen EU-mäßigen.
Eine Möglichkeit wäre vielleicht ja sich bei einem Postamt ein Postfach einrichten zu lassen, bis auf Pakete, Päckchen und Postzustellungsurkunden kann dorthin alles gesandt werden, selbst sogar Einschreiben etc. |
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matthias. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 18.08.08, 08:39 Titel: |
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Mal so aus Interesse:
Gibt es wirklich minderjährige Beamte, wie Dipl.-Sozialarbeiter andeutet?
MfG
Matthias |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 18.08.08, 08:49 Titel: |
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matthias. hat folgendes geschrieben:: | Mal so aus Interesse:
Gibt es wirklich minderjährige Beamte, wie Dipl.-Sozialarbeiter andeutet?
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Why not?
Ich habe hier in der Hess.Laufbahnverordnung nur Höchstalter, keine Mindestalter gefunden:
HLVO
und wenn ich an die mittlere Laufbahn der Polizeivollzugsbeamten zurückdenke, waren die damals alle noch minderjährig zu Beginn ihres Vorbereitungsdienstes.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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Niemand2000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 832
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Verfasst am: 18.08.08, 09:46 Titel: |
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matthias. hat folgendes geschrieben:: | Mal so aus Interesse:
Gibt es wirklich minderjährige Beamte, wie Dipl.-Sozialarbeiter andeutet?
MfG
Matthias | ja die gibt es, die ganzen beamten in der "ausbildung", z. b. ausbildung einfacher dienst |
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matthias. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 18.08.08, 13:07 Titel: |
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Danke für die Aufklärung.
MfG
Matthias (kein Beamter) |
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hawethie FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2279
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Verfasst am: 18.08.08, 13:55 Titel: |
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[quote="Niemand2000"] matthias. hat folgendes geschrieben:: | Mal so aus Interesse:
z. b. ausbildung einfacher dienst | gibt es den einfachen Dienst noch?
ansonsten hast du recht: im Vorbereitungsdienst gibt es durchaus minderjährige Beamte (sogar Polizeib...) |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 18.08.08, 14:01 Titel: |
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[quote="hawethie"] Niemand2000 hat folgendes geschrieben:: | matthias. hat folgendes geschrieben:: | Mal so aus Interesse:
z. b. ausbildung einfacher dienst | gibt es den einfachen Dienst noch?
ansonsten hast du recht: im Vorbereitungsdienst gibt es durchaus minderjährige Beamte (sogar Polizeib...) |
Die von mir verlinkte Laufbahnverordnung sieht den einfachen Dienst noch vor, ich bezweifele allerdings, dass dafür noch Anwärter eingestellt werden.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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