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Fristeneinhaltung u. Vorgehen bei Unfall mit Personenschaden

 
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grittigirasol
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.08.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.08.08, 09:08    Titel: Fristeneinhaltung u. Vorgehen bei Unfall mit Personenschaden Antworten mit Zitat

Hallo,

brauche mal einen Rat über die weitere Vorgehensweise, da wir noch nie diesen Fall hatten. Ich schildere mal kurz den Fall.

Mein Schwiegervater war mit dem Fahrrad unterwegs und wurde von einem Mopedfahrer umgefahren, da dieser die Gewalt über sein Moped verlor, hinfiel und in das Fahrrad meines Schwiegervaters reinschlitterte.

Mein Schwiegervater hatte sofort erkennbar eine Platzwunde am Kopf und Verletzungen am Oberkörper. Krankenwagen kam und holte ihn ab. 3 Tage Krankenhaus, Nähen der Platzwunde, angeblich Prellungen der Rippen; danach Entlassung. 3 Tage zu Hause, dann wegen großer Schmerzen wieder Krankenhaus und Feststellen, dass 3 Rippen gebrochen waren. Danach Entlassung, dann 4 Tage zu Hause, wieder Einweisung ins Krankenhaus und OP wegen großem Hämatom an der Hüfte. Da liegt er nun noch.

Nun unsere Frage: wie gehen wir gegen den Unfallverursacher vor wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall usw. - Problem ist, mein Schwiegervater ist von Alters her Rentner, hat aber ein eigenes Gewerbe als Blumenhändler auf Märkten. Sämtliche Pflanzen müssen zwischendurch gepflegt werden, was er momentan nicht kann. Hausärztin gibt ihm keine Krankschreibung, da er Rentner ist. Aber er hat ja definitv Verdienstausfall und Kosten für Blumenpflege.

In welcher Reihenfolge muss was wo beantragt werden und sind ggf. Fristen einzuhalten? Durch die ständigen Krankenhausaufenthalte kommt er ja zu nichts.

Wie ist die Rechtslage? Hat jemand Tipps?
Vielen Dank.
Grittigirasol
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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 23.08.08, 10:46    Titel: Re: Fristeneinhaltung u. Vorgehen bei Unfall mit Personensch Antworten mit Zitat

grittigirasol hat folgendes geschrieben::
Hat jemand Tipps?


Man wende sich an einen versierten Anwalt, der eine individuelle Beratung durchfuehren kann.

Oder man meldet seinen Schaden bei der Versicherung des Unfallgegeners an und hofft auf's Beste.
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