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14. Monatsgehalt?

 
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Günter40
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.06.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.08.08, 23:46    Titel: 14. Monatsgehalt? Antworten mit Zitat

Guten Abend,
nun habe ich doch mal wieder eine Frage.
Meine Frau arbeitet bei einer Finanzunternehmen und erhält seitdem sie dort arbeitet (das sind jetzt 15 Jahre) das 14. Monatsgehalt.
Nun will das Finanzunternehmen dieses 14. Monatsgehalt in eine Bonusregelung umwandeln.
Meine Frage ist wie folgt:
Darf der Arbeitgeber nach so langer Zeit eine zusätzliche Gehaltszahlung so einfach umwandeln? Denn ich habe wie so häufig etwas von einem "Gewohnheitsrecht" gehört bei Sonderzahlungen.
Wenn ich den Wortlaut noch richtig widergeben kann: "Wenn der Arbeitgeber über eine gewisse Zeitspanne ein zusätzliches Gehalt zahlt, darf er das nicht so einfach streichen, weil der Arbeitnehmer ein Gewohnheitsrecht daran besitzt".
Greift dieses Urteil hier bei diesem Vorgang auch?
Es handelte sich bei dem Urteil um die Streichung des Weihnachtsgeldes eines Angestellten.
Danke im voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Günter40
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 24.08.08, 07:06    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist denn im Arbeitsvertrag vereinbart? gibt es eine widerrufs regelung?
ansonsten kann der arbeitsvertrag nur durch eine Änderungskündigung angepasst werden.
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 24.08.08, 17:49    Titel: Re: 14. Monatsgehalt? Antworten mit Zitat

Ergänzend zu den berechtigten Fragen von J_Denver: Winken
Günter40 hat folgendes geschrieben::
Denn ich habe wie so häufig etwas von einem "Gewohnheitsrecht" gehört bei Sonderzahlungen.
Wenn ich mich nicht irre, gibt es auch hier kein 'Gewohnheitsrecht' - das ganze nennt sich 'betriebliche Übung'.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 24.08.08, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab noch einen:
Gilt ein Tarifvertrag?
Gibt es einen Betriebsrat?
Wenn ich es richtig versteht soll das für alle geändert werden?
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Pünktchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 24.08.08, 19:50    Titel: Re: 14. Monatsgehalt? Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Ergänzend zu den berechtigten Fragen von J_Denver: Winken
Günter40 hat folgendes geschrieben::
Denn ich habe wie so häufig etwas von einem "Gewohnheitsrecht" gehört bei Sonderzahlungen.
Wenn ich mich nicht irre, gibt es auch hier kein 'Gewohnheitsrecht' - das ganze nennt sich 'betriebliche Übung'.

Das nennt sich zwar betrieblichen Übung, ist aber trotzdem ein Gewohnheitsrecht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_Übung hat folgendes geschrieben::
Betriebliche Übung ist ein im deutschen Arbeitsrecht gewohnheitsrechtlich anerkanntes Rechtsinstitut.


Und das Gewohnheitsrecht gibt es auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht
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