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Wenn man für Medikamente wirbt, muss ein entsprechender Hinweis "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Rechtsanwalt" vorhanden sein. Bei Manchen Produkten auch etwas. Wenn man auf die Außenwand seines Hauses ein großflächiges Werbebild anbringen will, sollte man sich m.W. irgendwo eine Erlaubnis holen. Aber für eine "normale" Werbung braucht man das m.W. nicht. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Ich dachte es gibt in allen Bereichen Vorschriften. Meistens sieht man auf Autowerbung den vollen Namen des Inhabers mit Adresse.
Pflicht ist das also nicht, sondern eher um serös zu wirken.
Wenn man ein ganz normales Gewerbe als Einzelperson hat, kann man der Firma dann irgendeinen Namen geben, den man dann bei Werbung verwendet und im Internet ? Natürlich nicht einen der geschützt ist.
Z. B.
,,Max Elektrotechnik"
,,Ralf´s Autopflege"
Wenn man ein ganz normales Gewerbe als Einzelperson hat, kann man der Firma dann irgendeinen Namen geben, den man dann bei Werbung verwendet und im Internet ? Natürlich nicht einen der geschützt ist.
Z. B.
,,Max Elektrotechnik"
,,Ralf´s Autopflege"
Soweit ich weiß, muss die Firma (die Bezeichnung des Gewerbebetriebes) eines Einzelkaufmanns seinen Namen enthalten. Hat aber nichts mit Werbung zu tun. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Und das ist genau der Punkt.
Das bedeutet dann eigentlich, dass wenn eine Einzelperson eine Internetseite für eine Firma hat, dann reicht es aus, dass der Name der Person nur im Impressum steht. Oder überall wo man ,,Firma" benutzt.
,,Willkommen auf der Internetseite der Firma Max Müller"
,,Willkommen beim Pflegedienst von Max"
Anmeldungsdatum: 14.02.2007 Beiträge: 68 Wohnort: Bad Essen
Verfasst am: 25.09.08, 14:54 Titel:
@ frank1984:
1. zum thema werbung am fahrzeug kann ich nichts sagen.
2. bei freistehenden oder an gebäuden montierten, öffentlichen zugänglichen werbeträgern gibt es eine ganze menge zu beachten, das ganze muss beantragt werden (beim Bauamt) und dort können deine fallbezogenen fragen beantwortet werden!
3. im internet reicht es wenn du die vollständige firmenbezeichnung mit inhaber/geschäftsführer etc. im impressum angiebst.
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