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Rückzahlungsvereinbarung mit BeteiligungsgmbH

 
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Jerrie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2008
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 14:15    Titel: Rückzahlungsvereinbarung mit BeteiligungsgmbH Antworten mit Zitat

Hallo und Guten Tag,
bei meinem Streit um die Rückzahlung von Anteilen an einer BeteiligungsgmbH haben der GF und ich am 27.08.08 eine Vereinbarung unterzeichnet, in der sich die BeteiligungsgmbH verpflichtet hat, meine Anteile am 01.09.08 zurück zu kaufen.
Bisher habe ich jedoch kein Geld erhalten.
Auf Nachfrage hat mir der GF erklärt, er könne aus steuerlichen und haftungsbedingten Gründen nun doch nicht -trotz Unterschrift- meine Anteile übernehmen.
Was kann ich tun und wie ist die Rechtslage?

Danke im voraus für die Stellungnahmen.

mfG

Jerrie
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
...Was kann ich tun ...


Für das konkrete Problem einen RA aufsuchen.

Oder mal die Forenregeln lesen...
_________________
chatterhand
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Chess45
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 06.09.08, 18:48    Titel: Re: Rückzahlungsvereinbarung mit BeteiligungsgmbH Antworten mit Zitat

Jerrie hat folgendes geschrieben::
Hallo und Guten Tag,
bei meinem Streit um die Rückzahlung von Anteilen an einer BeteiligungsgmbH haben der GF und ich am 27.08.08 eine Vereinbarung unterzeichnet, in der sich die BeteiligungsgmbH verpflichtet hat, meine Anteile am 01.09.08 zurück zu kaufen.
Bisher habe ich jedoch kein Geld erhalten.
Auf Nachfrage hat mir der GF erklärt, er könne aus steuerlichen und haftungsbedingten Gründen nun doch nicht -trotz Unterschrift- meine Anteile übernehmen.
Was kann ich tun und wie ist die Rechtslage?

Danke im voraus für die Stellungnahmen.

mfG

Jerrie

Die Vereinbarung ist nichtig oder ist sie von einem Notar protokolliert wurden?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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