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derblacky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.03.2006 Beiträge: 1243 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 05.09.08, 08:12 Titel: Parkzeiten am Parkscheinautomat |
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Hallo zusammen,
jemand parkt auf einer Parkfläche, für die in Zeiten zwischen 9-18 Uhr ein Parkschein gelöst werden muß. Höchstparkdauer ist mit 3 h auf dem PArkscheinautomaten angegeben.
Jemand stellt sein Auto auf der Stellfläche mit Parkscheibe um 8.30 Uhr frühmorgens ab. Meiner Logik zufolge darf er dann unter Ausnutzung der 3 h Höchstparkdauer bis 11.30 Uhr kostenfrei dort stehenbleiben, oder?
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht) |
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elbstrand FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 68
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Verfasst am: 05.09.08, 08:25 Titel: |
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Nein, ab 9 Uhr ist das Parken kostenpflichtig.
Meiner Logik zufolge würde "Jemand" bis 12 Uhr parken können, wenn er schon beim Abstellen des Fahrzeuges um 8:30 Uhr einen Parkschein für 3 Stunden löst.
Anderes Beispiel: Das Fahrzeug wird abends um 17:30 Uhr abgestellt und es wird ein Parkschein für 3 Stunden gelöst. Dann dürfte das Fahrzeug dort bis zum nächsten Tag um 11:30 Uhr stehen. Diese Erfahrung habe ich zumindest schon an mehreren Parkscheinautomaten gemacht.
Allerdings habe ich auch schon mal einen Automaten erwischt, an dem man zur parkscheinfreien Zeit keinen Parkschein ziehen konnte. Da hatte ich dann schon die Befürchtung, nach meiner Rückkehr ein Knöllchen vorzufinden. |
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Jens L FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 05.09.08, 08:55 Titel: Re: Parkzeiten am Parkscheinautomat |
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derblacky hat folgendes geschrieben:: | Meiner Logik zufolge darf er dann unter Ausnutzung der 3 h Höchstparkdauer bis 11.30 Uhr kostenfrei dort stehenbleiben, oder? |
Die Logik erschließt sich mir nicht. Wenn ab 9 Uhr Parkscheinpflicht besteht, wird man dieser Pflicht nicht durch das Auslegen einer Parkscheibe entkommen können. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben:: | Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden. |
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nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 05.09.08, 09:00 Titel: |
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Ich weiß nicht, wie es anderenorts ist; wenn hier bei uns ab X Uhr ein Parkschein benötigt wird und man bereits vorher einen Schein zieht, so ist auf dem Schein immer automatisch die Zeit angegeben, ab der ein Schein benötigt wird.
Also: Schein wird ab 9 Uhr benötigt, um 8 Uhr gezogen, Anfangszeit auf dem Schein 9 Uhr.  _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 05.09.08, 10:20 Titel: |
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Zitat: | Anfangszeit auf dem Schein 9 Uhr. |
Es gibt allerdings Automaten , welche die max. mögliche Endzeit drucken. Mir ist aber momentan nicht gewärtig, wie dann die vorzeitige Ticket-Ziehung behandelt wird.
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 05.09.08, 11:05 Titel: |
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Bei uns so, wie ich es geschrieben habe: wird das Ticket vorzeitig gezogen wird die Zeit aufgedruckt, ab der das Ticket benötigt wird.  _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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gotto FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.03.2007 Beiträge: 1802 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 05.09.08, 13:17 Titel: |
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nordlicht02 hat folgendes geschrieben:: | Bei uns so, wie ich es geschrieben habe: wird das Ticket vorzeitig gezogen wird die Zeit aufgedruckt, ab der das Ticket benötigt wird.  |
Kenn ich auch so. Ziehe ich um 8 ein Ticket für 3 Stunden, vorgeschrieben ist das Ticket ab 9, so steht als Endzeit: 12 Uhr drauf... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! |
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derblacky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.03.2006 Beiträge: 1243 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 06.09.08, 06:49 Titel: |
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Nachvollziehbar.
Nun kann man an manchen Automaten (also zumindest alle, die ich bislang befüllen wollte) erst ab der kostenpflichtigen Uhrzeit einen Parkschein ziehen. Ich komme also zum Zeitpunkt, an dem ich mein Fahrzeug abstelle an keinen Parkschein ran. ......???
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht) |
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Danny001 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.03.2007 Beiträge: 270
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Verfasst am: 06.09.08, 12:52 Titel: |
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Zwar sagt die StVO dass man eine Parkscheibe auslegen muss, wenn ein Parkscheinautomat nicht funktioniert, doch das zählt leider nicht, wenn man sich zur kostenpflichtigen Zeit ein Parkschein lösen kann.
Um sich richtig zu verhalten muss man um 9 Uhr an sein Fahrzeug zurückkehren und sich ein Parkschein ziehen.
Steht ein Hinweis auf dem Automat, dass man sich erst um 9 Uhr einen Parkschein ziehen kann? Wenn nein, könnte man die Parkscheibe auslegen und im Falle der Verwarnung den Verstoß nicht zugeben mit der Begründung, dass man angenommen hat, der Automat sei defekt oder ausgeschaltet und deswegen das auslegen der Parkscheibe. |
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8tung FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.09.2007 Beiträge: 98 Wohnort: Mars, Syrtis Major, zweite Straße links
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Verfasst am: 08.09.08, 12:25 Titel: Re: Parkzeiten am Parkscheinautomat |
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derblacky hat folgendes geschrieben:: | ...jemand parkt auf einer Parkfläche, für die in Zeiten zwischen 9-18 Uhr ein Parkschein gelöst werden muß. Höchstparkdauer ist mit 3 h auf dem PArkscheinautomaten angegeben... |
Sind hier nicht 2 Tatsachen getrennt zu sehen:
1. Parkschein in der Zeit von 9-18 Uhr
2. Höchstparkdauer von 3 Stunden (vermutlich auch außerhalb der o.a. Zeit ) _________________ -------------------------
8tung Mensch
das ist meine private Meinung, wer es glaubt, ist selber schuld !!
PS: Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie mitnehmen und behalten !!! |
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Kormoran FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2006 Beiträge: 2572
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Verfasst am: 08.09.08, 12:41 Titel: |
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8tung hat folgendes geschrieben:: | 2. Höchstparkdauer von 3 Stunden (vermutlich auch außerhalb der o.a. Zeit) |
Unterstrichenes würde ich verneinen. Wenn auch außerhalb der Parkscheinpflichtzeit eine Höchstparkdauer gelten sollte, müsste diese m.E. in Form eines Verkehrsschildes (Zusatzzeichen) angegeben werden. Irgendwelche Angaben auf dem Parkscheinautomaten, der außerhalb der parkscheinpflichtigen Zeit ja gar nicht benutzt werden muss, ersetzen nach meiner Meinung kein Verkehrszeichen. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran |
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8tung FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.09.2007 Beiträge: 98 Wohnort: Mars, Syrtis Major, zweite Straße links
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Verfasst am: 08.09.08, 13:02 Titel: |
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Aber m.E. zählt sie auch außerhalb -
wenn ich um 08:00 Uhr ein Ticket ziehe, darf ich nur bis um 11:00 Uhr parken, zahle aber nur für 2 Stunden
Oder  _________________ -------------------------
8tung Mensch
das ist meine private Meinung, wer es glaubt, ist selber schuld !!
PS: Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie mitnehmen und behalten !!! |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 08.09.08, 13:42 Titel: Re: Parkzeiten am Parkscheinautomat |
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derblacky hat folgendes geschrieben:: | Hallo zusammen,
jemand parkt auf einer Parkfläche, für die in Zeiten zwischen 9-18 Uhr ein Parkschein gelöst werden muß. Höchstparkdauer ist mit 3 h auf dem PArkscheinautomaten angegeben.
Jemand stellt sein Auto auf der Stellfläche mit Parkscheibe um 8.30 Uhr frühmorgens ab. Meiner Logik zufolge darf er dann unter Ausnutzung der 3 h Höchstparkdauer bis 11.30 Uhr kostenfrei dort stehenbleiben, oder?
Tschau
Majo |
Übersetzt heißt dies: In der Zeit von 9:00 bis 18:00 Uhr beträgt die Höchstparkdauer 3 Std. und es wird eine Parkgebühr fällig.  |
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Oberlehrer Lempel FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 1454
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Verfasst am: 09.09.08, 06:05 Titel: Re: Parkzeiten am Parkscheinautomat |
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Hallo,
derblacky hat folgendes geschrieben:: | Jemand stellt sein Auto auf der Stellfläche mit Parkscheibe um 8.30 Uhr frühmorgens ab. Meiner Logik zufolge darf er dann unter Ausnutzung der 3 h Höchstparkdauer bis 11.30 Uhr kostenfrei dort stehenbleiben, oder? |
Oder.
Wer sein Auto um 08.30 Uhr dort parkt, der darf, unter Ausnutzung einer Höchstparkdauer von 3 h, bis um 12.00 Uhr stehenbleiben - allerdings muss er ab 09.00 Uhr dafür bezahlen. (Wie das in der Praxis zu erfolgen hat, ist unerheblich. Notfalls muss man um 09.00 Uhr zum Parkautomaten zurückkehren und ein Ticket lösen.)
Das Auslegen der Parkscheibe und deren Einstellung ist, wenn es nicht explizit gefordert wird, bedeutungslos.
Die angegebene Höchstparkdauer bezieht sich auf den Zeitraum, in dem der Parkplatz bewirtschaftet ist (hier: 09.00 - 18.00 Uhr). Außerhalb dieses Zeitraumes darf kostenlos und beliebig lange geparkt werden, sofern das nicht anderweitig eingeschränkt ist. Überschneiden sich kostenfreie und kostenpflichtige Zeiträume, dann muss für den kostenpflichtigen Teilzeitraum, dessen Dauer höchstens 3 Stunden betragen darf, ein Parkschein gelöst werden.
gez. Lempel |
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hawethie FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2279
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Verfasst am: 09.09.08, 06:58 Titel: |
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Zitat: | (Wie das in der Praxis zu erfolgen hat, ist unerheblich. ) | bei modernen Automaten geht das ohne Probleme. Also: um 8 uhr bezahlen - die Zeit zählt dann ab 9 Uhr |
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