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Wir erhielten unlängst ein Schreiben mit dem Vorwurf, den Zweitwagen falsch geparkt zu haben. Dieser war in der betreffenden Nacht jedoch in einem ganz anderen Stadtteil abgestellt und wurde nicht bewegt.
Unser Einspruch wurde von der Behörde verworfen - man ging weder auf unsere Begründung ein, noch antwortete man auf unsere Bitte, Fahrzeugtyp und KfZ- Kennzeichen nochmal abzugleichen. Stattdessen erhielten wir einen Kostenbescheid.
Auf erneuten Einspruch wurde das Verfahren von der Behörde an das Amtsgericht weitergeleitet. Dieses verweigerte die Eröffnung des Verfahrens - Gerichtsgebühr 25,- €. Selbstverständlich will die Strassenverkehrsbehörde nun auch noch den Betrag aus dem Kostenbescheid.
Gibt es keine Möglichkeit, zu einer fairen Entscheidung zu kommen - wie ist denn da die Rechtslage ? Es ist nicht das Problem, das Bußgeld von 15 € zu zahlen, hätten wir bereits anfangs machen können. Aber es muss sich definitiv um einen Irrtum handeln (das Fahrzeug stand am nächsten Morgen dort, wo es abends abgestellt wurde, es gibt keinen Hinweis auf eine nächtliche "Spritztour") und einfach nur für den vermutlichen Fehler einer Politesse zu zahlen stört mein Rechtsempfinden dann doch.
Verfasst am: 07.09.08, 21:42 Titel: Leider nicht zu Ende
Im angegebenen Fall endet es mit der Aussage, vor Gericht hätte man eine Chance. Was, wenn - wie hier - das Gericht die Verfahrenseröffnung mit dem Hinweis ablehnt, es wäre rechtens, den Halter bezahlen zu lassen, wenn der Fahrer nur mit erheblichem Aufwand zu ermitteln wäre.
Der Halter würde ja bezahlen, wenn es nicht ausgeschlossen wäre, dass es sich um sein Fahrzeug handelte !!
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