Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 21.09.08, 15:49 Titel: Anwalt hat keine Lust mehr
X konnte nach jahrelangen fruchtlosen Auseinandersetzungen mit dem Vermieter seinen Anspruch auf Reparatur seiner Heizung mithilfe eines Anwalts außergerichtlich durchsetzen. Der Anwalt hatte ihm in Aussicht gestellt, sein Honorar dem Vermieter in Rechnung zu stellen, da X ihn bereits wirksam in Verzug gesetzt hatte. Allerdings musste X mit 400 € in Vorleistung treten. Nun sind die Arbeiten noch nicht ganz abgeschlossen, die aufgerissenen Wände wurde noch nicht wieder verputzt. Nun schreibt der Anwalt, diese Kleinigkeit könne X selbst erledigen. Er werde jetzt die Akten schließen.
Ist das rechtens, welchen Anspruch hat X an die Tätigkeit des Anwalts, wie kann er insbesondere den Anwalt dazu bringen die Honorarvorleistung vom Vermieter zurückzufordern?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.