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Verfasst am: 09.09.08, 08:41 Titel: Höhe der Anwaltskosten
Hallo zusammen,
ich ziehe es in Betracht, einen Anwalt für Mietrecht zu konsultieren, da ich Schimmel in meiner Wohnung habe und der Vermieter die Kosten der Beseitigung scheinbar nicht tragen will.
Kann mir vielleicht jemand eine ganz grobe Größenordnung nennen, mit wieviel Kosten ich in etwa zu rechnen habe?
Leider habe ich überhaupt keine Vorstellung über die Höhe der Gebühren..
Und wie wäre es mit der Erstattung meiner Kosten durch den Vermieter? Muss er meine Anwaltskosten nur dann tragen, wenn dies ein Gericht entscheidet, oder auch schon dann, wenn der VM sich auf Grund der anwaltlichen Ausführungen schon einsichtig zeigt?
es steht aber schon ZWEIFELSFREI fest, WARUM sich der Schimmel bei dir in der Wohnung so wohlfühlt?
Warum sollte denn der VM was dafür können?
Nicht daß der "Schuß" nach hinten losgeht
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Naja ganz zweifelsfrei steht es nicht fest.
Er behauptet dass ich nicht richtig lüfte. Ich meine, dass ich durchaus sehr korrekt lüfte.
Deshalb will ich ja einen Anwalt konsultieren.
wäre da nicht ein Gutachter der bessere Ansprechpartner?
Aber ein einfacher Anruf beim Anwalt deines Vertrauens bringt sehr schnell klarheit.
Ggf. auch mal die Rechtschutzversicherung kontaktieren
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Jaa hmm, also es gibt weder einen Anwalt meines Vertrauens (habe bisher noch nie einen benötigt), noch bin ich rechtsschutzversichert.
Naja ich warte erst mal das Vorgehen meines Vermieters ab. Instandsetzen muss er den Schaden ja erst mal. Wenn er dann die Kosten einklagt, kann ich mich ja immer noch um einen Anwalt kümmern.
Die Frage ist halt, mit Kosten welcher Größenordnung ich dann zu rechnen habe?
Aber ein einfacher Anruf beim Anwalt ...... bringt sehr schnell Klarheit.
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
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Jaa hmm, also es gibt weder einen Anwalt meines Vertrauens (habe bisher noch nie einen benötigt), noch bin ich rechtsschutzversichert.
Naja ich warte erst mal das Vorgehen meines Vermieters ab. Instandsetzen muss er den Schaden ja erst mal. Wenn er dann die Kosten einklagt, kann ich mich ja immer noch um einen Anwalt kümmern.
Die Frage ist halt, mit Kosten welcher Größenordnung ich dann zu rechnen habe?
Kann keiner sagen, da sich die Gebühren für den Anwalt und das Gericht nach dem Gegenstandswert richten.
Wenn man die Miete mindert, um den Vermieter zur Mängelbeseitigung zu zwingen, ist der Gegenstandswert der 3,5fache Jahresbetrag der Minderung. Wenn es nur um die Kosten der Mängelbeseitigung geht, ist die Rechnung des Hardwerkbetriebes der Gegenstandswert.
Die Höhe der Gebühren lässt sich im Internet leicht ermitteln, sobald der Gegenstandswert feststeht . EInfach mal "RVG Rechner" bei der bekannstesten Suchmaschine eingeben.
Für die Erstberatung beim Anwalt dürfen aber bei Verbrauchern nicht mehr als 226,10 € anfallen. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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