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Hi,
ich bin im öffentlichen Dienst tätig und habe bisher 4 bzw. 5 befristete Arbeitsverträge.
Wie viel mal darf ich im öffentlchen Dienst befristet werden? Ist so eine mehrfache Befristung zulässig? Ich muss dazu sagen, dass ich jeweils für Mitarbeiter eingestellt worden, die entweder im Babyjahr waren auf Grund langwiergier Krankheit nicht arbeiten konnten.
ALso nach dem Gesetz kannst du mit sachlich Begründeter Befristung ewig weiter beschäftigt werden.
Im ÖD wird das etwas eingeschränkt auf 5 Jahre allerdings nur wen du immer dieselbe Tätigkeit in den 5 Jahren gemacht hast. ICh hab da etwas rausgehört, dass der Job wohl auch gewechselt hat. Dann wäre es ewiter zulässig, wenn nicht ein Job mal 5 Jahre am Stück war. s. SR2Y BAT
MfG
Matthias
also ich kenne da von einem Bekannten die Regelung, dass die 3. Verlängerung des Arbeitsvertrags gleichbedeutend mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ist. Dies ist allerdings ein Job in der Wirtschaft, ob es da im ÖD eine Abweichung gibt, kann ich Dir leider nicht sagen.
Diesbezüglich muss ich dem Vorposter Recht geben, d.h. die Tätigkeiten müssen zumindest im Wesentlichen übereinstimmen und der Arbeitgeber darf sich auch nicht geändert haben (z.B. von einer Gemeinde zur nächsten o.ä.).
Um dies genauer beurteilen zu können müsste man wissen:
1. warst Du stets bei derselben Behörde/Gemeinde etc. beschäftigt?
2. waren die Tätigkeiten im Wesentlichen dieselben? Wichtig hierbei ist, was zu den Tätigkeiten im jeweiligen Arbeitsvertrag steht!
Das Beste wäre, denke ich, wenn Du Dich mal an den zuständigen Personalrat wendest und diesen mal dazu befragst.
So lange Sie mit sachlicher Begründung befristet beschäftigt sind, kann das über Jahre so weiter gehen. Auch im Geltungsbereich des BAT. Die fünf-Jahre-Regelung, die mathias meint, gibt es zwar, findet aber in diesem Zusammenhang keine Anwendung. Nach SR 2y zum BAT darf ein (Betonug auf ein) Arbeitsvertrag nicht für einen längeren Zeitraum als 5 Jahre abgeschlossen werden. Mehrere kürzer befristete Verträge dürfen diensen Zeitraum sehr wohl überschreiten.
So lange Sie mit sachlicher Begründung befristet beschäftigt sind, kann das über Jahre so weiter gehen.
Gruß W.
Du hast Recht allerdings steigen die Anforderungen an den Sachgrund mit fortschreitender Dauer. Da besteht auch für den AG eine Unsicherheit, dass letztlich doch ein unbefristeter Vertrag eingeklagt wird.
Es ginge z.b. nach Haufe BAT:
Praxis-Beispiel
Wird eine Lehrkraft aus familiären Gründen abschnittsweise für einen mehrjährigen Zeitraum beurlaubt, so kann die Vertretung zweckbefristet eingestellt werden, auch wenn von vornherein zu erwarten ist, dass der Beurlaubungszeitraum der Lehrkraft fünf Jahre überschreitet. [119]
Alles ausser VErtetung, z.b. Geldmittel nur beschränkt vorhanden oder "Projekt zur Einfühung...2 und sowas wird in meine Augen dann sehr unsicher.
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