Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Abgeänderte Vorlage eines Vertrages = Diebstahl?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Abgeänderte Vorlage eines Vertrages = Diebstahl?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
PSA
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 10.09.08, 12:11    Titel: Abgeänderte Vorlage eines Vertrages = Diebstahl? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Die Firmen A und B sind Konkurrenten in der gleichen Branche.

A wird aber öfters mal von B unterbeauftragt.
Macht A sich strafbar, wenn er zum Beispiel Projektverträge des B als Vorlage benutzt und in abgeänderter Form (es ist aber an der Dokumentstruktur noch zu erkennen, wer der Urheber des Dokuments ist) für seine eigenen Kunden verwendet, weil er diese Vorlagen als sehr gelungen empfindet?

A ändert praktisch Firmennamen und die textlichen Inhalte leicht ab. Die grundsätzliche Struktur und Begriffsformulierung bleibt jedoch weitgehendst erhalten.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

PSA
_________________
Outside of a book, a dog is a men´s best friend.
Inside of a dog, it´s to dark to read!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 10.09.08, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Diebstahl ist es schon mal nicht, da keine bewegliche Sache.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.09.08, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn überhaupt, könnte es nur eine Urheberrechtsverletzung sein.

Ob nach Änderung der Texte eine solche noch vorliegt, wäre im Einzelfall zu prüfen.


PS. Die korrekte Formulierung und Schreibweise Ihrer Fußnote ist:

"Outside of a dog, a book is a man's best friend.
Inside of a dog, it's too dark to read!
"
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.