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Hallo,
eine Person P geht zum Anwalt A, bei der nicht klar ist, ob sie aufgrund einer psychischen Erkrankung überhaupt geschäftsfähig ist. A vertritt P in einer Sache, für die im Grunde kein Rechtsbeistand nötig gewesen wäre. Aber P wollte von vornherein jegliche mögliche Benachteiligung für sich ausschließen.
P muss anschließend viel für die Arbeit von A bezahlen. Ein Angehöriger von P will jetzt nachräglich die Geschäftsfähigkeit von P anzweifeln bzw. eine Betreuung beantragen.
Falls das klappen würde, wäre damit die Mandatsübertragung nichtig?
Wie ist hier die Rechtslage?
wenn die Betreuung beantragt wird, muss erst mal festgestellt werden welche Aufgaben sie umfassen wird.
Aber zum Zeitpunkt der Rechtsberatung hat eben noch keine Betreuung bestanden, und deshalb wird man das wohl zahlen müssen.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 14.09.08, 08:54 Titel:
Roni hat folgendes geschrieben::
Aber zum Zeitpunkt der Rechtsberatung hat eben noch keine Betreuung bestanden, und deshalb wird man das wohl zahlen müssen.
Es sei denn, der künftige Betreuer weist nach, dass der zu Betreuende bei Erteilung des Auftrags an den Rechtsanwalt geschäftsunfähig war.
Zitat:
§ 105 Abs. 1 BGB
Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig.
§ 104 BGB
Geschäftsunfähig ist:
1. pp.
2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.
Die Betreuung hat mit der Frage der Geschäftsfähigkeit an sich gar nichts zu tun. Wenn P bei Abschluss des Anwaltsvertrags geschäftsfähig war, muss er die Rechnung zahlen; wenn nicht, dann nicht. Ob eine Betreuung eingerichtet war oder wird, ist hierfür unerheblich.
Denn wie heißt es in § 104 BGB sinngemäß:
Wenn bei einem, der zum Anwalt geht,
sich im Kopfe alles dreht,
ist er von der Zahlungspflicht befreit,
bei Störung der Geistestätigkeit. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 16.09.08, 14:26 Titel:
Wenn ich mir erlauben darf, das als alter Reimeschieber des FDR mit etwas mehr flow zu versehen:
Wenn einem, der zum Anwalt geht
Sich im Kopfe alles dreht
Ihn von der Zahlungspflicht befreit
Gestörte Geistestätigkeit
Ich habe gerüchteweise gehört, ein neues BGB in Reimform wird am 11.11.2008 als Pilotprojekt vom Justizministerium in Zusammenarbeit mit Reimeminister Samy Deluxe in Kraft treten. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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