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Hallo und einen schönen guten Morgen, ich bin seit Jahren selbständig mit einem Ladengeschäft ohne Angestellte und zahle immer fleißig die Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Nun erzählte mir jemand im Bekanntenkreis, dass ich das gar nicht müsste, weil ich keine Angestellten beschäftige und selbst privat bereits eine sehr gute Unfallversicherung habe. Wie ist denn da die Rechtslage? Muss man dennoch Beiträge zur BG leisten - ohne Angestellte?
Lieben Dank für eine Auskunft, bisher habe ich beim Googeln nichts gefunden, was mir hilft.
Viele Grüße "tierliebe"
Muss man dennoch Beiträge zur BG leisten - ohne Angestellte?
Das kommt u. a. auch auf die Branche an.
Ich weiß z. B., dass Fotografen und Grafiker/Grafikdesigner auch dann, wenn sie freiberuflich und ohne Angestellte arbeiten, Beiträge zur BG zahlen müssen. Bei Freiberuflern sind das aber wohl die einzigen, die zwangsweise zahlen müssen. Wie es bei Gewerbetreibenden aussieht kann ich jetzt auf die Schnelle nicht sagen. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 17.09.08, 10:25 Titel:
Hallo,
die zuverlässigste Informationsquelle dürfte hier die BG selbst sein.
Sie wird darüber informieren müssen, ob eine Pflichtmitgliedschaft vorliegt. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Die bisherige BG für den Einzelhandel hatte eine satzungsmäßige Pflichtversicherung für Unternehmer (wenn ich mich recht erinnere). Insofern war die Heranziehung zur Beitragszahlung wohl korrekt.
Mittlerweile ist diese BG in der fusionierten BG Handel und Warendistribution aufgegangen. Falls sich an der satzungsmäßigen Pflichtversicherung etwas geändert haben sollte, dann müsste dies die BG ihren Mitgliedern eigentlich mitgeteilt haben...
Viele Grüße,
Cephalotus _________________ Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
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