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Bund: Ombudsmann für Streitigkeiten

 
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Bingo02
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 08:45    Titel: Bund: Ombudsmann für Streitigkeiten Antworten mit Zitat

Pressemeldung des BMJ

Berlin, 24. September 2008

Ein "Ombudsmann" für Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer unabhängigen, bundesweit tätigen "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft" beschlossen....

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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin heute mal böse und sage: da möchte ich nicht in der Eingangssachbearbeitung sitzen... Sehr böse
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Bingo02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Die Auslastung und Wartezeiten dürften gewiß sein. Ob es eine Stellenausschreibung geben wird?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meinte eigentlich weniger die Anzahl als die "Qualität" vieler zu erwartender Eingaben...
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Finkenzeller
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.05.2008
Beiträge: 11
Wohnort: Ingolstadt

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren [...] ist für beide Seiten freiwillig.


Ohne irgendeine Wertung damit verbinden zu wollen: Schon aus diesem Grund glaube ich, dass sich die Arbeitsbelastung in Grenzen halten wird.
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 27.09.08, 00:12    Titel: Antworten mit Zitat

Würde mich interessieren, welche Schlichtungsverfahren beruhen denn auf erzwungener Teilnahme? M.W. sind Freiwilligkeit und Bereitschaft zur außergerichtlichen Einigung Grundvoraussetzungen einer erfolgreichen Mediation.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.09.08, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Eine echte Nullnummer, diese "Schlichtungsstellen" gibt es bei den Rechtsanwaltskammern seit langem. Überflüssig wie ein Kropf, diese neue Institution.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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