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Verfasst am: 26.09.08, 14:02 Titel: Auseinandersetzung einer GbR
Hallo zusammen,
folgender Fall:
Die Eigentümer zweier angrenzender Grundstücke entschließen sich, ihre Grundstücke über die Grenze hinweg als LKW-Parkplatz zu vermieten. DIe LKWs sollen also teils auf dem einen, teils auf dem anderen Grundstück stehen. Da Grundstück Nr. 2 für das Befahren mit LKW nicht geeignet ist, erstellt Grundstückseigentümer Nr. 1 dort eine Fahrspur mit entpsrechenden Materialien (Kies, Sand...) und in Eigenarbeit.
Als es zum Streit kommt, vermietet fortan nur noch Eigentümer Nr. 2 sein Grundstück allein als LKW-Parkplatz und nutzt die erstellte Fahrspur weiterhin.
Hat Eigentümer N.r 1, der die Arbeit geleistet hat, einen Zahlungsanspruch wegen Erstellung der Fahrspur gegen den Eigentümer Nr. 2 und liege ich mit der Anwendung der GbR-Regeln richtig?
Ja, dann hätte er einen Zahlungsanspruch. Normalerweise wäre eine Auseinandersetzungsbilanz zu erstellen usw., woraus sich das Auseinandersetzungsguthaben ergibt. Im Zweifel gilt der Gesellschaftsvertrag. Existiert ein solcher nicht, gilt § 738 BGB _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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