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Verwaltergebühren WEG

 
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MarQi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 21.09.08, 19:05    Titel: Verwaltergebühren WEG Antworten mit Zitat

servus ich frag jetzt erstmal eucht weil ich steh gerade auf dem schlauch ansonsten muss ich die hausverwaltung mal anrufen und nachfragen.
also es geht um eine wohnanlage mit 307 parteien. die gesamte verwaltergebühr beträgt 62565,48 € pro jahr.
normalerweise wird das jetzt doch entweder über stückzahl oder wohnanteile umgelegt. (wobei stückzahl gängiger ist. mir sind nur wirtschaftspläne mit stückzahlumlage bekannt.)

stückzahl: 62565,48 / 307 = 203,80 € (wäre dann für alle einheiten gleich)
wohnanteil: (ich besitze 56,63 von 10.000stel) 62565,48 / 10000 x 56,63 = 354,31€ (wäre der anteil für meine wohnung)

tatsächlich zahle ich aber 267,98 €.

ich komm beim besten willen nicht auf diesen betrag. gibt es da mischformen? und bevor die frage kommt, im wirtschaftsplan ist das nicht ersichtlich wie hier umgelegt wird. normalerweise stehen da entweder 10.000,00stel oder die 307 aber ausgerechnet bei dem posten verwaltungsgebühr steht einfach nur eine 0,00 und dann die besagten 267,98€. vielleicht kennt sich ja jemand aus.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 21.09.08, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Kann es sein, dass da Verwaltergebuehren fuer Wohnung und Tiefgarage (Stellplatz) zusammengenommen sind? Ansonsten am besten die Verwaltung fragen.
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 21.09.08, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

ich vermute auch, daß ein TG-Stellplatz hinzukommt und vor allem plus MwSt.
MfG
Lucky
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Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 06:36    Titel: Antworten mit Zitat

Lucky hat folgendes geschrieben::
ich vermute auch, daß ein TG-Stellplatz hinzukommt und vor allem plus MwSt.
MfG
Lucky


Was soll die ganze Spekulation? Der Verteilungsschlüssel dürfte in der Abrechnung angegeben sein. Die Verwaltervergütung ergibt sich aus dem Verwaltervertrag.
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Chess45
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::
...Die Verwaltervergütung ergibt sich aus dem Verwaltervertrag.

Wieso der Verwalter nimmt sich doch jedes Jahr mehr aus der Kasse.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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pragmatiker
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.07.2007
Beiträge: 1047

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::
RM hat folgendes geschrieben::
...Die Verwaltervergütung ergibt sich aus dem Verwaltervertrag.

Wieso der Verwalter nimmt sich doch jedes Jahr mehr aus der Kasse.


wenn im vertrag zB die infaltionsrate oder ein index zu berücksichtigen ist, ist das auch völlig korrekt.
_________________
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MarQi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

werdet mal nich off-topic ^^ das die gesamtkosten von der verwaltung jedes jahr steigen interessiert mich an der stelle herzlich wenig. mir geht es darum, dass mir mein individueller beitrag zu hoch erscheint. (siehe obige zahlenangaben)
ich habe heute meinen bekannten von der deutschen annington gefragt und der wurde aus den zahlen auch nicht schlau.
Zitat:
Was soll die ganze Spekulation? Der Verteilungsschlüssel dürfte in der Abrechnung angegeben sein.

ja das sollte er. ist er aber nicht! alle anderen verteilungsschlüssel sind angegeben, bis auf diesen.
Zitat:
ich vermute auch, daß ein TG-Stellplatz hinzukommt und vor allem plus MwSt.

das könnte eventuell ein tipp sein. ich habe einen stellplatz (keine tiefgarage). allerdings hat fast jede wohnung einen stellplatz, dementsprechend müsste ja jede wohnung mehr zahlen, so dass dann die gesamtkosten nicht mehr stimmen würden. eigentlich dachte ich, der stellplatz gehört einfach zur wohnung dazu, so wie ein kellerabteil... das die das extra berechnen? ich kenn nur fälle in denen die stellplätze eine eigene WEG sind. naja ich probiers nochmal da jemanden zu erreichen.
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

MarQi hat folgendes geschrieben::
........ ich habe einen stellplatz (keine tiefgarage). allerdings hat fast jede wohnung einen stellplatz, dementsprechend müsste ja jede wohnung mehr zahlen, so dass dann die gesamtkosten nicht mehr stimmen würden. eigentlich dachte ich, der stellplatz gehört einfach zur wohnung dazu, so wie ein kellerabteil... das die das extra berechnen? ich kenn nur fälle in denen die stellplätze eine eigene WEG sind.....

Stellplätze können keine eigene WEG sein, weil Stellplätze kein SE (Sondereigentum) sind, sondern lediglich SNR (Sondernutzungsrechte).
Sondereigentumseinheiten in einem sep. Gebäude oder Gebäudeteil können eine eigene Wirtschaftseinheit darstellen, aber das ist hier nicht wichtig.
SNR haben keine MEA (Miteigentumsanteile) und können deshalb keine eigene Wirtschaftseinheit darstellen. SNR kosten nichts (keine laufenden Kosten) weil sie keine MEA haben.
Der Verwalter muß (!) über die Verteilung der Verwaltergebühr Auskunft geben.
Im Übrigen kenne ich keinen Verwalter, der im Verwaltervertrag einen Gesamtbetrag wie z.B. 62.500,- € nennt. Meiner Erfahrung nach wird die Verwaltergebühr mit z.B. 20,- € + MwSt oder 14,50 € zzgl. MwSt beziffert. Oder auch 17,- € je Wohnung und 5,- € je TG und 50,- € je Gewerbeeinheit.
Das könnte übrigens die Lösung sein. Wenn Gewerbeeinheiten dabei sind, so haben diese i.d.R. eine deutlich höhere Verwaltergebühr.
MfG
Lucky
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MarQi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 20.11.08, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Anbei der richtige Rechenweg. Da kann man ja auch nicht drauf kommen Winken danke trotzdem für eure Hilfe

Die Verwaltervergütung Gemeinschaftseigentum setzt sich wie folgt zusammen:
0,26 DM x 81,55 qm Wohnfläche = 21,20 DM zzgl. 15,50 DM Grundgebühr pro
Wohneinheit = 36,70 DM : 1,95583 = 18,77 € netto x 19,00 % Mwst. = 22,33 € x
12 Monate = 267,98 €.
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